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Umsetzung der Frühförderung – Beauftragte machen Station in Nordrhein-Westfalen

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin, 1.September 2008 – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, MdB, und die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer, MdB, haben heute ihre Reihe von Fachgesprächen zur Umsetzung der Frühförderung als Komplexleistung fortgesetzt. Nach Gesprächen in Brandenburg und Niedersachsen im Dezember 2007 und Januar 2008 fand heute eine dritte Expertenrunde für das Land Nordrhein-Westfalen in Gütersloh mit Kostenträgern und Leistungserbringern statt.

Gesetz und Verordnung zur Frühförderung sind nach über sieben Jahren immer noch nicht bundesweit umgesetzt. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) „Datenerhebung zu den Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder.“

Die Stand der Umsetzung sowie die Umsetzungsprobleme sind sehr unterschiedlich und vielfältig. Während sich in einigen wenigen Bundesländern die Leistungsträger und Leistungserbringer bisher immer noch nicht auf eine Landesrahmenempfehlung einigen konnten, ist diese inzwischen in den meisten Bundesländern in Kraft getreten. Die Landesrahmenempfehlungen, die auf der Grundlage der Frühförderverordnung erarbeitet werden, bilden den Rahmen für die auf örtlicher Ebene zu schließenden Vergütungsvereinbarungen. Vielerorts findet eine Umsetzung der Landesrahmen-empfehlung jedoch nicht statt; teilweise stehen die Vereinbarungen in den Landes-rahmenempfehlungen den Regelungen der Frühförderverordnung sogar entgegen.

„Aber es gibt auch Positives zu berichten“, so die Beauftragten. Im Gespräch mit den Kostenträgern und Leistungserbringern vor Ort konnten sich die Beauftragten davon überzeugen, dass die Umsetzung der Frühförderung als Komplexleistung in Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg ist. Nach schwierigen Verhandlungen ist in Nordrhein-Westfalen zum 1. April 2005 die bundesweit erste Landesrahmen-empfehlung in Kraft getreten. In einer Reihe von „Pilotregionen“ wurden daraufhin auf örtlicher Ebene Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern abgeschlossen.

Dieser Prozess muss bundesweit vorangebracht werden, um behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und ihren Familien die benötigten Frühförderleistungen flächendeckend, schnell und unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Ein offener und konstruktiver Dialog, in dem die beteiligten Leistungspartner aufeinander zugehen, ist dafür unerlässlich. „Wir, die Beauftragten, werden den Umsetzungs-prozess weiterhin eng begleiten und in Gesprächen mit den Beteiligten auf die bundesweite Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung hinwirken.“

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Postanschrift 11055 Berlin TEL 03018 441-3420 FAX 03018 441-3422 Internet http://www.patientenbeauftragte.de E-MAIL info@patientenbeauftragte.de

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Postanschrift 11017 Berlin TEL 03018 527-2944 FAX 03018 527-1871 Internet http://www.behindertenbeauftragte.de E-MAIL info@behindertenbeauftragte.de