Berlin – Heute haben sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und die zuständigen Spitzenorganisationen getroffen, um das weitere Vorgehen zur gesundheitspolitischen Umsetzung der bislang im Nationalen Krebsplan erarbeiteten Empfehlungen abzustimmen. Am Umsetzungsprozess beteiligt sind die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, der Gemeinsame Bundesausschuss, der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutschen Krankenhausgesellschaft und die Vertretung der Patientenorganisationen auf Bundesebene.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: “Mit über 218.000 Todesfällen pro Jahr ist Krebs in Deutschland die zweithäufigste Todesursache, im Jahr 2010 verstarb jeder Vierte daran. Nach aktuellen Zahlen aus dem Robert Koch-Institut erkrankten im Jahr 2008 rund 470.000 neu an Krebs, d.h. 43.000 mehr als im Jahr 2006. Hinter diesen nüchternen Zahlen stecken Menschen und Schicksale. Über 100 vorliegende Empfehlungen des Nationalen Krebsplans zeigen auf, wie wir die Krebsfrüherkennung und die Versorgung krebskranker Menschen in Deutschland bestmöglich und patientenorientiert weiter entwickeln können.”
In einer Gemeinsamen Erklärung haben sich die Beteiligten darauf verständigt, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Empfehlungen eigenverantwortlich umzusetzen. (http://www.bmg.bund.de )
Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Weiterentwicklung der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss. Eine bessere Information der Versicherten und regelmäßige persönliche Einladungsschreiben sollen die Früherkennung stärken. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft außerdem, inwieweit organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Screening) bundesweit einheitlich durchgeführt werden können. Für die Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennung stellen die Länder eine flächendeckende und vollzählige epidemiologische Krebsregistrierung sowie die Mitwirkung der Krebsregister sicher.
Ein zweiter Schwerpunkt liegt in der Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und deren Qualität. Priorität bei den beschlossenen Maßnahmen hat der flächendeckende Ausbau von klinischen Krebsregistern. Das Bundesministerium für Gesundheit bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung für eine flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister vor.
Um die in der Krebsversorgung tätigen Leistungserbringer, wie z.B. Ärztinnen und Ärzten, stärker von bürokratischen Pflichten zu entlasten, soll der Dokumentations-aufwand reduziert und die Anforderungen soweit wie möglich vereinheitlicht werden. An der Entwicklung einer datensparsamen Tumordokumentation sollen alle im Gesundheitswesen Beteiligten Normgeber mitwirken. Dazu soll auch eine gemeinsame Plattform eingerichtet werden.
Darüber hinaus sind Maßnahmen geplant, die den krebskranken Menschen und ihren Angehörigen, die psychosoziale Unterstützung und psychoonkologische Behandlung benötigen, die jeweils notwendigen Leistungen auch zukommen lassen.
Der Nationale Krebsplan ist ein im Juni 2008 initiiertes Kooperationsprogramm zur Krebsbekämpfung, an dem sich über 20 Organisationen und weit über 100 Fachexperten/innen im Gesundheitswesen beteiligen. Weitere Informationen finden Sie unter: