Berlin – Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gabriele MOLITOR:
In diesem Monat ist die UN-Behindertenrechtskonvention zwei Jahre in Deutschland in Kraft. Gemäß dem Motto Its no charity its a human right stärkt diese Konvention die Rechte von 8,7 Millionen Menschen mit Behinderung in unserem Land. Der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Behindertenrechtskonvention, der am Freitag eingebracht wird, ist wegweisend für ihre Umsetzung. Mit ihm unterstützen wir die Forderungen nach mehr Inklusion, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit.
Spätestens seit der Behindertenrechtskonvention sind Schlagworte wie Inklusion richtungsweisend. Keiner darf wegen seiner Behinderung ausgeschlossen werden. Der Fürsorgeansatz ist Vergangenheit. Behinderung gehört zum Menschsein dazu. Durch die älter werdende Gesellschaft werden von Jahr zu Jahr mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen sein. Umso wichtiger ist ein breiter Dialog.
Die Umsetzung der Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Vor allem der Arbeitsmarktbereich erfordert eine stärkere Einbeziehung von Menschen mit Behinderung. Deutschland kann es sich nicht leisten, vorhandene Potentiale ungenutzt zu lassen. Neben der wichtigen Aufklärungsarbeit, dass Menschen mit Behinderung sehr zuverlässige, hoch motivierte und produktive Arbeitnehmer sind, will die FDP-Bundestagsfraktion den Dialog mit Unternehmen verstärken. Die Möglichkeit zur vollständigen Teilhabe an allen Bereichen des Lebens ist das Hauptziel einer demokratischen und liberalen Gesellschaft.