Berlin – Ab 1. Juli 2021 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf ein verbessertes Versorgungsangebot bei Parodontitis. Dann tritt eine neue Richtlinie (PAR-Richtlinie) in Kraft, die modifizierte Diagnose- und Behandlungsverfahren umfasst. Kernelement ist ein umfassendes Nachsorgeprogramm, bei dem Patienten nach einer Parodontitis-Behandlung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren engmaschig durch die Zahnarztpraxis betreut werden. Neben Kontroll- und Zahnreinigungsterminen umfasst die Nachsorge patientenindividuelle Beratungen zur Mundhygiene.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), sagte: „Mit der neuen PAR-Richtlinie wird die Parodontitis-Behandlung in Deutschland auf den aktuellen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse gebracht. Demnach ist eine intensive Betreuung der Versicherten nach der Parodontitis-Behandlung besonders wichtig, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden. Wir sind zuversichtlich, dass mithilfe der neuen Leistungen die Anzahl der von einer schweren Parodontitis betroffenen Versicherten langfristig sinkt und sich gleichzeitig die Lebensqualität für die Betroffenen deutlich verbessert.“
Zusätzliche Regelungen für vulnerable Patientengruppen
Um sicherzustellen, dass auch Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen die neuen PAR-Leistungen in Anspruch nehmen können, wurden Sonderregelungen geschaffen, die einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen. Für diese Patientengruppen entfällt beispielsweise die Antragspflicht bei der Krankenkasse. Allein der behandelnde Zahnarzt entscheidet, ob eine Parodontitis-Behandlung vorgenommen wird. Zudem kann der Zahnarzt die Behandlungsabläufe und -kontakte an dem individuellen Gesundheitszustand der Versicherten ausrichten.
„Wir hoffen, mit den Sonderregelungen bei der Parodontitis-Behandlung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung die Zahngesundheit auch dieser Patientengruppe maßgeblich verbessern zu können“, so Elsner. „Niedrigschwellige Angebote und individuelle Behandlungsmöglichkeiten sind hier besonders wichtig, gerade vor dem Hintergrund des langen Behandlungszeitraums.“
2019 etwa 1,1 Millionen Parodontitis-Behandlungen
Parodontitis ist eine durch bakteriellen Zahnbelag verursachte Entzündung des Zahnfleisches, die zum Rückgang des Zahnfleisches und im schlimmsten Fall zu Zahnverlust führt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben 2019 etwa 1,1 Millionen Versicherte eine Parodontitis-Behandlung erhalten. Die geschätzten Mehrausgaben für die neuen PAR-Leistungen belaufen sich auf etwa 800 Millionen Euro für die GKV.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.