Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Ulrike Elsner: Vertrauliche Erstattungsbeträge komplett streichen – keine Ausnahmen vom AMNOG-Verfahren

Medizinforschungsgesetz im Gesundheitsausschuss

Berlin – Anlässlich der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 3. Juli 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Offenbar hat die Politik die umfassende Kritik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und vieler anderer Organisationen an den vertraulichen Erstattungsbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel in den jetzt vorliegenden Änderungsanträgen teilweise aufgegriffen. Allerdings ist es mit Änderungen nicht getan. Aktuell ist geplant, die Gewährung von vertraulichen Erstattungsbeträgen daran zu knüpfen, dass das pharmazeutische Unternehmen Forschung in Deutschland betreibt und auf den verhandelten Erstattungsbetrag einen Abschlag von zusätzlichen neun Prozent gewährt. Damit Ärztinnen und Ärzte Arzneimittel wirtschaftlich verordnen können, sollen sie – wenn auch nicht die Preisinformation – Informationen enthalten, ob die Verordnung wirtschaftlich ist.
Um einzelnen Pharmafirmen entgegenzukommen, soll damit ein aufwändiges und bürokratisches Verfahren installiert werden. Das lehnen wir ab. Die GKV ist nicht dazu da, Standortpolitik mit Beitragsgeldern zu finanzieren. Besser wäre es gewesen, die Regelung ganz zu streichen.

Keine Ausnahmen bei AMNOG-Leitplanken

Das gilt auch für die geplanten Einschränkungen bei den sogenannten AMNOG-Leitplanken. Diese im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 eingeführten Preisbegrenzungen für Arzneimittel mit nicht nachgewiesenem, geringem oder nicht quantifizierbarem Zusatznutzen ermöglichen einen fairen Interessensausgleich zwischen den pharmazeutischen Unternehmen und den Beitragszahlenden der GKV und sind geeignet, angemessene Erstattungsbeträge für neue patentgeschützte Arzneimittel zu vereinbaren. Auf Wunsch der Pharmafirmen sollten diese Preisbegrenzungen gänzlich gestrichen werden. Dem kommt die Koalition mit dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag teilweise nach, indem auf diese Begrenzungen für Arzneimittel verzichtet werden soll, für die klinische Prüfungen teilweise in Deutschland durchgeführt wurden. Nicht nachzuvollziehen ist, warum die GKV mit höheren Preisen für die Förderung des Forschungsstandorts Deutschland bezahlen soll. Im Hinblick auf die dramatisch ansteigenden Arzneimittelpreise sollte an den AMNOG-Leitplanken festgehalten werden.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen in den Landeshauptstädten mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.