Baierbrunn – In Deutschland darf nur ein Apotheker eine Apotheke besitzen – diese Regelung soll eine hohe Qualität in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) berät jedoch zur Zeit darüber, ob diese Fremdbesitzverbot genannte Regelung mit europäischem Recht vereinbar ist. Wenige Tage, bevor am 16. Dezember der EuGH erneut zum Thema Fremdbesitz berät, greift Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in die laufende Diskussion ein: Ich habe mich immer für die vom Inhaber geführten Apotheken ausgesprochen, weil ich glaube, dass die Versorgung bei denen gut aufgehoben ist. Wir wollen die Apothekenketten nicht, sagte die Ministerin der Apotheken Umschau (Ausgabe vom 15. Dezember). Zugleich machte die Bundesgesundheitsministerin im Interview deutlich, dass es ganz gleich wie das Urteil des EuGH ausfällt durchaus Spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht gibt: Wenn der Europäische Gerichtshof anders entscheidet, dann werden wir uns über die gesetzliche Umsetzung unterhalten müssen, damit die wohnortnahe Versorgung und Beratung bestehen bleibt, so Ulla Schmidt gegenüber der Apotheken Umschau. Das Urteil des EuGH zum deutschen Fremdbesitzverbot für Apotheken wird für Frühjahr 2009 erwartet.
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