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Ulla Schmidt: „Patientensicherheit weiter stärken“

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Seit seiner Gründung im April 2005 wird das “Aktionsbündnis Patientensicherheit” vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert. Im Aktionsbündnis haben sich eine Vielzahl von Akteuren des Gesundheitswesens zusammengeschlossen.

Die “Agenda Patientensicherheit 2007” – der Tätigkeits- und Forschungsbericht des Aktionsbündnisses – wird heute von der Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt sowie zwei Vertretern des “Aktionsbündnisses Patientensicherheit”, Prof. Dr. Schrappe und dem Präsidenten der Berliner Ärztekammer Dr. Jonitz, vorgestellt.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: “Ungewollte Zwischenfälle und Fehler in der medizinischen Behandlung sind ein ernst zu nehmendes Problem in der Gesundheitsversorgung. Es ist eine traurige Tatsache, dass sich diese nie ganz vermeiden lassen werden. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Patientensicherheit weiter zu verbessern. Denn alle, die sich in ärztliche Behandlung begeben, erwarten zu Recht eine Versorgung, die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht, und dass alles getan wird, um sie vor vermeidbaren Behandlungs- und Pflegefehlern oder sonstigen Schädigungen im Behandlungsprozess zu schützen.”

Beim Thema Patientensicherheit geht es nicht nur um die Verhinderung von Behandlungsfehlern im engeren Sinne, sondern um den größtmöglichen Schutz vor allen unerwünschten Ereignissen im Behandlungsprozess, dazu gehören auch Infektionen im Krankenhaus und Risiken der Arzneimitteltherapie, wie Allergien oder Arzneimittelunverträglichkeiten.

“Wir nehmen Maßnahmen in Angriff, um die Patientensicherheit in Deutschland weiter auszubauen,” erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. “Zum Beispiel erarbeiten wir mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft und dem Aktionsbündnis Patientensicherheit ein Konzept zur Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Außerdem unterstützen wir Maßnahmen zur Förderung der Hygiene in Gesundheitseinrichtungen. Die Händehygiene ist auch Schwerpunktthema einer WHO-Initiative, der Deutschland im November 2006 beigetreten ist.”

Die Qualitätssicherung im Krankenhaus ist gesetzlich verankert. Die vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen fördern die Sicherheit für die Patientinnen und Patienten. Fehlern bei der Behandlung wird durch internes Qualitätsmanagement und einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung entgegengewirkt. Krankenhäuser können auf diese Weise Schwachstellen identifizieren und Verbesserungen einleiten.

“Unverzichtbar ist bei allen Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit aber auch das Engagement aller Beteiligten,” so Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt weiter. “Ich freue mich deshalb, dass sich die Selbstverwaltung dieses Themas angenommen hat. Das ‘Aktionsbündnis Patientensicherheit’ ist ein vorbildliches Beispiel. Ich hoffe, dass seine Empfehlungen und praxisnahen Konzepte von möglichst vielen Krankenhäusern umgesetzt werden.”

Das “Aktionsbündnis Patientensicherheit” hat mittlerweile fast 140 Mitglieder, darunter Einzelpersonen, Verbände und Körperschaften.

Die “Agenda Patientensicherheit 2007” und weitere Informationen zum “Aktionsbündnis Patientensicherheit” finden Sie im Internet unter http://www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de.