Berlin – Mit der nun nochmals intensivierten Verstaatlichung des Gesundheitswesens werden die Weichen konsequent weiter in Richtung Planwirtschaft und in Richtung Rationierung gestellt. Gegen seinen propagandistisch-irreführenden Namen bewirkt dieses Gesetz aber keine “Wettbewerbsstärkung”, sondern das exakte Gegenteil.
Wie die aufkeimenden Probleme einer immer älter werdenden Bevölkerung in Zukunft auf diesem Wege jemals noch gelöst werden sollen, bleibt unklar. Gegen alle empirischen Erfahrungen werden die Chancen einer ökonomisch sinnvollen, dezentralen Struktur zur Aufgabenbewältigung gezielt vereitelt. Der vor Ort vertraute Arzt wird zur unerwünschten Person erklärt und nach allen Regeln der Verwaltungskunst mittelfristig in seiner Existenz vernichtet. Für den Aufbau eines weiteren bürokratischen Monstrums mit dem wohlklingenden Namen “Gesundheitsfonds” wird zugleich eine Vorbereitungsfrist von beinahe zwei Jahren vorgesehen. Auch dies gibt ein beeindruckendes Zeugnis von dem schon jetzt erwarteten Umfang dieses neuen Projektes.
Im wesentlichen haben fünf Ursachen dazu geführt, dass diese Regelungen jetzt Gesetz werden konnten: Erstens eine Gesundheitsministerin, die unbedingt auf dem leuchtenden Pfad ihrer ideologischen Kernüberzeugungen voranschreiten wollte. Zweitens eine Koalition, der es wesentlicher um den eigenen Machterhalt, als um das Auffinden einer angemessenen Problemlösung geht. Drittens eine tragische Mehrheit mitwirkungs-williger Parlamentarier, denen es an der notwendigen Sachkunde mangelte, um das Maß des nach kurzer Debatte beschrittenen Abweges zu erfassen. Viertens der noch immer ungebrochene Glaube einer Bevölkerung an die vermeintliche Allmacht einer möglichst kraftvoll ausgestatteten staatlichen Verwaltung. Und fünftens ein Journalismus, der verzweifelt an dem Versuch, die bloße Masse der Regelungsflut noch verständlich zu berichten.
Carlos A. Gebauer arbeitet seit 1994 freiberuflich als Rechtsanwalt in Duisburg. Seine juristischen Arbeitsschwerpunkte sind das Versicherungs- und das Krankenhausrecht. Seit dem Sommer 2002 wirkt er für den Fernsehsender RTL regelmäßig als TV-Verteidiger in der täglichen Gerichtssendung “Das Strafgericht”. Seit 2006 ist er Lehrbeauftragter für Sozialrecht im Fachbereich Gesundheitsökonomie der Europa Fachhochschule Fresenius in Köln.
Das Liberale Netzwerk wurde 1997 gegründet und 2003 in eine gemeinnützige Stiftung überführt. Es versteht sich als überparteiliche Plattform für unabhängig und kritisch denkende Bürger. Das Ziel ist es, liberales Engagement Einzelner zu einer Politik und Gesellschaft beeinflussenden Größe zu bündeln.