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Tücken teurer Technik

Treppenlifte

Düsseldorf – Für Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, stellen Stufen und Treppen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Doch nur ein Bruchteil an Wohnungen ist angemessen auf diese Hürden eingerichtet. Ein Treppenlift befördert Menschen mit starken Gehbehinderungen sicher in die gewünschte Etage. Die barrierefreie Technik hat jedoch auch ihren Preis und ihre Tücken. „Planungsfehler beim Einbau, Sicherheitsmängel sowie schludrige Wartung und nachlässiger Service – so lauten die eigentli­chen Barrieren, die Kunden häufig erst aus dem Weg räumen müssen, bevor sie problemlos auf einem Treppenlift Platz nehmen können“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie listet auf, was von der Planung über den Einbau bis hin zur Instandhaltung einer barrierefreien Transporthilfe bedacht werden sollte:

– Werbung und Verkaufsgespräch: Es gibt immer wieder Fälle, bei denen sich Betroffene von Treppenlift-Firmen unter Druck oder finan­ziell über den Tisch gezogen fühlen. Interessenten sollten sich deshalb zunächst bei der nächsten Wohnberatungsstelle neutral über das Ange­bot am Markt, Finanzhilfen und rechtliche Fragen informieren. Erst danach ist es sinnvoll, einen geeigneten Anbieter – am besten in Wohn­ortnähe – für ein erstes, unverbindliches Gespräch zu suchen. Keines­falls sollten sich potenzielle Kunden hierbei zu einem Vertragsab­schluss drängen lassen. Stattdessen sollten sie ihre Entscheidung in Ruhe überlegen und erneut von einer neutralen Instanz – etwa der Wohnberatung der Verbraucherzentrale NRW – prüfen lassen.

– Planung: Lifter lassen sich in fast jedes Treppenhaus installieren. Auch für enge Wendeltreppen gibt es Lösungen. Der komplizierte Einbau erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Versprechen wie „Maßanferti­gung und Lieferung sofort“ sollten potenzielle Kunden mit einem gesun­den Misstrauen begegnen. Der Treppenlift muss so installiert sein, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen und ein unbedenklicher Transport möglich sind. Künftige Nutzer sollten zudem auf genügend Bewegungs­fläche beim Ein- und Aussteigen achten. Tipp: Am besten die Handha­bung und Betriebsgeräusche bei bereits eingebauten Anlagen im Vor­feld testen!

– Beschaffenheit: Ein Treppenlift sollte auf alle Fälle der körperlichen Konstitution des Benutzers entsprechen: Für gehbehinderte Personen ist ein Sitzlift die passende Lösung. Rollstuhlfahrer benötigen hingegen oftmals einen Plattform-Lift. Jede Anlage sollte ohne fremde Hilfe bedienbar sein und zudem mit einem Notfallalarm sowie einer selbst zu betätigenden Notabsenkung ausgerüstet sein.

– Kostenvergleich: Damit Kosten und Aufwand nicht aus dem Ruder laufen, sollten in der Planungsphase mehrere Angebote eingeholt und die einzelnen Posten akribisch miteinander verglichen werden. Denn die Preisunterschiede sind enorm: Je nach Aufwand – etwa Treppen­verlauf und -länge – sind beim Einbau eines Treppenlifts mit Kosten zwischen 3500 und circa 15 000 Euro zu rechnen. Die großen Preisun­terschiede ergeben sich durch unterschiedliche technische Lösungen. Aber auch der Preis von ein und demselben Modell kann erheblich schwanken. Hinzu kommen noch jährliche Wartungs- und Servicekos­ten von 200 bis 300 Euro.

– Kostenbeteiligung und -übernahme: Bei anerkannter Pflegebedürf­tigkeit zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 2.557 Euro. Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein. Einige Bundeslän­der und Kommunen bieten auch spezielle finanzielle Förderprogramme. Hierbei dürfen jedoch keine bereits eingeleiteten Maßnahmen unter­stützt werden. Das Sozialamt springt ein, wenn kein anderer Kostenträ­ger zuständig ist und Eigenmittel fehlen. In den meisten Fällen muss ein Treppenlift jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Um Kosten zu sparen, lohnt ein Klick auf eine Hilfsmittel-Börse im Internet. Unter http://www.hilfsmittelboerse.de gibt es gebrauchte Lifter. Bei einem Kauf aus zweiter Hand ist jedoch darauf zu achten, dass Schienen in der Regel maßangefertigt werden und deshalb neu beschafft werden müssen. Außerdem sollte ein Reparatur- und War­tungsservice in der Nähe sein.

– Prüfung und Zulassung: Beim Einbau von Lifteranlagen müssen die im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften beachtet werden. Die Treppenlift-Firma muss Kunden über die jeweiligen Prüf- und Zulas­sungsverfahren informieren und – falls nötig – sämtliche Genehmigun­gen einholen. Kunden sollten die geforderte Summe für den Gesamt­einbau erst zahlen, wenn alle erforderlichen Unterlagen, etwa eine Prüf­bescheinigung, vorgelegt wurden und beim Betrieb des Lifters keine Mängel auftreten. Mängel beim Produkt und bei der Montage können zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamiert werden.

Hilfe bei der Frage, ob und welcher Treppenlift bei Mobilitätsproblemen sinnvoll ist, welche Möglichkeiten bei der Kostenübernahme bestehen, geben auch die Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen. Auf Wunsch begleiten deren Berater auch die komplette Baumaßnahme. Hinweise zu den jeweiligen Adressen im Internet unter http://www.wohnberatungsstellen.de und http://www.vz-nrw.de