Berlin – Für den BPI ist die von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Regelung zur Impfstoffversorgung ein deutlicher Rückschritt. Sie sieht vor, dass Krankenkassen bei regionalen Impfstoffvereinbarungen künftig die Kosten bis zum Preis des zweitgünstigsten Herstellers übernehmen. „Nicht ohne Grund wurden Rabattverträge für Impfstoffe trotz der Zweipartnerlösung abgeschafft“, sagt der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf. „Zwei Anbieter sind zwar besser als einer, aber gerade bei Impfstoffen keine Versorgungsgarantie falls einer ausfällt – egal in welcher Vertragskonstruktion. Wenn der Gesetzgeber die Impfstoffversorgung sicherstellen will, dann müssen die Impfstoffe aller Hersteller zur Verfügung stehen. Exakt dies hatte der Gesetzgeber erst im vergangenen Jahr mit dem AMVSG geregelt.“
Die Kassen wollten einerseits weniger als den EU-Durchschnittspreis, den sie ohnehin nur zahlen müssen, übernehmen, so Zentgraf. Andererseits hätte man im EU-Vergleich mangels entsprechender Programme abgeschlagen niedrige Impfquoten. Die Situation im Impfstoffmarkt sei der Politik ausreichend bekannt. „Aber offensichtlich orientiert man sich mehr an relativ geringen Kosteneinsparungen für die GKV, als an einer optimalen Versorgung der Patienten. Ein erhebliches Wagnis, gerade für die kommende Grippesaison“, so der BPI-Vorstandsvorsitzende.