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Trügerische Freiheit

Wahltarife der Krankenkassen

Düsseldorf – Revolution durch die Gesundheitsreform: Künftig bieten gesetzliche Kran­kenkassen voneinander abweichende Leistungen an. Ab 1. April dürfen sie Versicherte mit so genannten Wahltarifen umwerben. Diese können dann aus bis zu 20 Tarifen der einzelnen Kassen beson­dere Angebote wählen. Die freie Wahl von zusätzlichen Leistungen soll für mehr Wett­bewerb und Beitragsersparnisse sorgen – so das Kalkül von Befürwor­tern der Gesund­heitsreform. Die Verbraucherzentrale NRW zweifelt jedoch am Nutzen für die Versicherten: “Denn wer wirklich spa­ren will, muss die Tarife vorher pingelig prüfen, um sich nicht falsch zu ent­schei­den. Außerdem sind Ver­sicherte drei Jahre an ihre Wahl zu den ver­ein­barten Konditionen gebun­den.” Viele Kassen gehen vorerst auch nur mit einem eingeschränkten Angebot an den Start. Deshalb rät die Verbrau­cherzentrale NRW, erst mal zu warten, bis mehrere Kranken­versicherer mit ver­gleichbaren Tarifen aufwarten. Fol­gende Hinweise können für die Prü­fung variabler Kassenleistun­gen hilfreich sein:

– Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Versicherte, die bereit sind, ihre Behandlungskosten im Krankheitsfall bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu übernehmen, werden im Gegen­zug von einigen Kassen mit einem geringeren Monatsbeitrag belohnt, wenn sie sich für einen Tarif mit Selbstbehalt entscheiden. Wer ein Jahr lang nicht zum Arzt geht, für den wäre ein Tarif mit Beitragsrück­er­stattung passend. Für den Verzicht auf den Arztbesuch zahlen Kas­sen maximal bis 600 Euro zurück. Doch die beiden Verein­ba­rungen lohnen sich nur für Personen, die über eine stabile Gesund­heit ver­fügen. Pati­enten, die regelmäßig zum Arzt müssen – etwa chronisch kranke und alte Menschen – profitie­ren nicht von dieser neuen Rege­lung.

– Kostenerstattung: Gegen einen Aufpreis können Versi­cherte beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus künftig fast wie Privatpatienten behandelt werden, wenn sie einen Tarif mit Kosten­erstattung wäh­len. Doch die Kassen sind nicht verpflichtet, hierbei den vollen Kos­tenanteil zu übernehmen. Kunden sollten deshalb vor der Wahl eines solchen Tarifs unbedingt verschiedene Angebote ver­gleichen. Versicherer müssen auch nicht auf das finanzielle Risiko hinweisen, dass mit Abrechnungen auf Privatbasis verbunden ist. Bei dieser Variante leisten Pati­enten stets Vorkasse und erhalten von der Kasse nur den vereinbarten Satz zurück. Auf etwaigen Restkosten bleiben sie sitzen.

– Attraktive Zusatzleistungen: Gegen einen höheren Betrag bieten einige Kassen ihren Kunden auch die Übernahme alternativer Behandlungsmethoden an – für Homöopathie, Naturheilmittel oder anthroposophische Medizin. Wer dieses Extra nutzen möchte, sollte ebenfalls zuvor Kosten und tatsächlichen Nutzen miteinander ver­gleichen. Kassenwechsel: Wer sich für einen Wahltarif entscheidet, ist dop­pelt solange an seine Kranken­kasse gebunden wie üblich: nämlich drei Jahre statt 18 Monate. Die Mitgliedschaft kann innerhalb dieses Zeitraums nicht gekündigt werden, auch nicht, wenn eine Kranken­kasse ihre Beiträge erhöht. Deshalb kann der Weg günstiger sein, etwa alternative Heilmethoden aus der eigenen Tasche zu zahlen und in eine günstige Kasse zu wechseln. Auf diese Weise lassen sich dann bis zu 400 Euro sparen.

– Besondere Versorgungsformen: Wer nicht nur Geld sparen möch­ten, sondern in erster Linie auf eine bessere Versorgungsqua­lität setzt, für den bietet sich das Hausarztmodell an. Hierbei über­nimmt der Hausarzt die Rolle eines Lotsen, der seine Patienten bei Bedarf an bestimmte Fachärzte überweist und trotzdem die Be­handlung stets im Blick behält. Chronisch Kranke steht künftig auch eine unter Ärzten und Therapeuten speziell koor­dinierte Versorgung offen. Kassen können ihren Kunden zudem die Umstellung auf die neuen Versorgungs­formen durch allerlei Vergünstigungen schmackhaft machen – etwa indem sie Zuzahlungsgebühren kür­zen, einen Bonus gewähren oder die Praxisgebühr streichen.

Weitere Information und unabhängige Beratung zur Gesundheitsreform und zum Krankenkassenwechsel bietet die Verbraucherzentrale NRW lan­desweit in 17 Städten an. Adressen und Erreichbarkeit unter: http://www.vz-nrw.de