Berlin – Anlässlich des Herbstforums der Deutschen Gesellschaft für Regenerative Medizin (GRM e.V.) am 23.11.2007 erklärt Petra Sitte, forschungs- und technologiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
Ich freue mich, dass zahlreiche deutsche Spitzenforscher und die Deutsche Gesellschaft für Regenerative Medizin Chancen und Risiken sowie Erwartungen an die Stammzellforschung öffentlich diskutieren. Eine transparente und kontroverse Debatte ist im Interesse der Gesellschaft und nicht zuletzt für eine gute Politikberatung notwendig.
Das Herbstforum setzt damit zugleich um, was am 17. Oktober 2007 in Leipzig beschlossen wurde: die Charta “Regenerative Medicine Initiative Germany” (RMIG). Als Dachverband und Kommunikationsplattform wird sie von den vier geförderten Zentren Berlin, Leipzig, Dresden und Hannover getragen. Ich erwarte aus dieser Initiative in der Tat wichtige Impulse für Zusammenarbeit und Koordination in Forschungsförderung, Ausbildung, Nachwuchsarbeit und öffentliche Debatten zu ethischen und juristischen Fragen sowie zum Wissenstransfer in den klinischen Bereich.
Die regenerative Medizin bietet große Chancen. So hat der Erfolg der Stammzellforscher James Thomas und Shinya Yamanaka gezeigt, dass mit der Herstellung von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPS) aus Hautzellen, die ähnliche Eigenschaften wie embryonale Stammzellen aufweisen, patientenspezifische Therapien nicht mehr nur Zukunftsmusik sind.
Trotz artikulierter Hoffnungen kann die Wissenschaft kurzfristig nicht ohne die ethisch umstrittene embryonale Stammzellforschung auskommen. Vielmehr braucht sie derzeit noch die embryonalen Stammzellen, um ihre Eigenschaften und Wirkmechanismen mit denen adulter Stammzellen vergleichen zu können. So müssen die von den US- und japanischen Forschern neuen reprogrammierten pluripotenten Stammzellen nun auf ihre Funktionen getestet werden, auch um die Gefahrenquote für Krebserkrankungen zu erkennen und einschätzen zu können. Deswegen, und in diesem Punkt ist der Forschungsministerin Annette Schavan zuzustimmen, bedarf es einer Veränderung des Stammzellgesetzes. Die Stichtagsregelung muss durch eine Einzelfallprüfung ersetzt werden. So wird verhindert, dass von Deutschland aus Anreize zum ausländischen Embryonenverbrauch ausgehen. Zudem muss die Strafdrohung im Interesse internationaler Forschungskooperationen in der Grundlagenforschung auf das Inland beschränkt werden.