Düsseldorf – Für Menschen, die auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen sind, stellen Stufen und Treppen oft unüberwindbare Hindernisse dar. Doch nur ein Bruchteil an Wohnungen ist angemessen auf diese Hürden eingerichtet. Ein Treppenlift befördert Menschen mit starken Gehbehinderungen sicher in die gewünschte Etage. Die barrierefreie Technik hat jedoch auch ihren Preis und ihre Tücken. Planungsfehler beim Einbau, Sicherheitsmängel sowie schludrige Wartung und nachlässiger Service so lauten die eigentlichen Barrieren, die Kunden häufig erst aus dem Weg räumen müssen, bevor sie problemlos auf einem Treppenlift Platz nehmen können, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Sie listet auf, was von der Planung über den Einbau bis hin zur Instandhaltung einer barrierefreien Transporthilfe bedacht werden sollte:
Werbung und Verkaufsgespräch: Es gibt immer wieder Fälle, bei denen sich Betroffene von Treppenlift-Firmen unter Druck oder finanziell über den Tisch gezogen fühlen. Interessenten sollten sich deshalb zunächst bei der nächsten Wohnberatungsstelle neutral über das Angebot am Markt, Finanzhilfen und rechtliche Fragen informieren. Erst danach ist es sinnvoll, einen geeigneten Anbieter am besten in Wohnortnähe für ein erstes, unverbindliches Gespräch zu suchen. Keinesfalls sollten sich potenzielle Kunden hierbei zu einem Vertragsabschluss drängen lassen. Stattdessen sollten sie ihre Entscheidung in Ruhe überlegen und erneut von einer neutralen Instanz etwa der Wohnberatung der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen.
Planung: Lifter lassen sich in fast jedes Treppenhaus installieren. Auch für enge Wendeltreppen gibt es Lösungen. Der komplizierte Einbau erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Versprechen wie Maßanfertigung und Lieferung sofort sollten potenzielle Kunden mit einem gesunden Misstrauen begegnen. Der Treppenlift muss so installiert sein, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen und ein unbedenklicher Transport möglich sind. Künftige Nutzer sollten zudem auf genügend Bewegungsfläche beim Ein- und Aussteigen achten. Tipp: Am besten die Handhabung und Betriebsgeräusche bei bereits eingebauten Anlagen im Vorfeld testen!
Beschaffenheit: Ein Treppenlift sollte auf alle Fälle der körperlichen Konstitution des Benutzers entsprechen: Für gehbehinderte Personen ist ein Sitzlift die passende Lösung. Rollstuhlfahrer benötigen hingegen oftmals einen Plattform-Lift. Jede Anlage sollte ohne fremde Hilfe bedienbar sein und zudem mit einem Notfallalarm sowie einer selbst zu betätigenden Notabsenkung ausgerüstet sein.
Kostenvergleich: Damit Kosten und Aufwand nicht aus dem Ruder laufen, sollten in der Planungsphase mehrere Angebote eingeholt und die einzelnen Posten akribisch miteinander verglichen werden. Denn die Preisunterschiede sind enorm: Je nach Aufwand etwa Treppenverlauf und -länge sind beim Einbau eines Treppenlifts mit Kosten zwischen 3.500 und cirka 16.000 Euro zu rechnen. Die großen Preisunterschiede ergeben sich durch unterschiedliche technische Lösungen. Aber auch der Preis von ein und dem selben Modell kann erheblich schwanken. Hinzu kommen noch jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.
Kostenbeteiligung und -übernahme: Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss bis zu 2.557 Euro. Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall können Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung zur Leistung verpflichtet sein. Einige Bundesländer und Kommunen bieten auch spezielle finanzielle Förderprogramme. Hierbei dürfen jedoch keine bereits eingeleiteten Maßnahmen unterstützt werden. Das Sozialamt springt ein, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und Eigenmittel fehlen. In den meisten Fällen muss ein Treppenlift jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Um Kosten zu sparen, lohnt ein Klick auf eine Hilfsmittel-Börse im Internet. Unter http://www.hilfsmittelboerse.de gibt es gebrauchte Lifter zum Schnäppchenpreis. Bei einem Kauf aus zweiter Hand jedoch darauf achten, dass ein Reparatur- und Wartungsservice in der Nähe ist.
Prüfung und Zulassung: Beim Einbau von Lifteranlagen müssen die im jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften beachtet werden. in Nordrhein-Westfalen etwa ist eine Baugenehmigung erforderlich, in Hamburg hingegen nicht. Die Treppenlift-Firma muss Kunden über die jeweiligen Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und falls nötig sämtliche Genehmigungen einholen. Kunden sollte die geforderte Summe für den Gesamteinbau erst zahlen, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Baugenehmigung und Prüfbescheinigung) vorgelegt wurden und beim Betrieb des Lifters keine Mängel auftreten. Mängel beim Produkt und bei der Montage können zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamiert werden.
Hilfe bei der Frage, ob und welcher Treppenlift bei Mobilitätsproblemen sinnvoll ist, welche Möglichkeiten bei der Kostenübernahme und bei Sonderförderprogrammen bestehen, geben auch die Wohnberatungen der Verbraucherzentrale NRW. Auf Wunsch begleiten deren Berater auch die komplette Baumaßnahme. Hinweise zu den jeweiligen Adressen im Internet unter http://www.vz-nrw.de