Berlin – Anlässlich des Organspendetages am 6. Juni 2009 erklärt die rechtspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Angesichts der weiterhin rückläufigen Zahl der Organspenden muss endlich das Transplantationsgesetz reformiert werden.
Organentnahmen sollten nicht durchgeführt werden solange kein Widerspruch angemeldet ist, sondern nur freiwillig.
Ziel des Gesetzgebers sollte eine umsichtige Erleichterung von freiwilligen Lebendspenden und der Ausschluss von Organhandel sein.
Eine Möglichkeit bietet die Überkreuzspende. Die Überkreuzspende ermöglicht zwei Paaren die wechselseitige Transplantation, wenn sie z. B. aufgrund von Blutgruppenunverträglichkeit nicht dem jeweils eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen Spenders eine Leber oder eine Niere spenden können. Die Überkreuzspende kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden.
Eine weitere Möglichkeit bietet die altruistische Spende, bei der ein Spender ohne finanziellen Vorteil sich zu einer Spende etwa in einem medial bekannt gemachten Fall entschließt oder nicht zielgerichtet an einen Organpool spendet.
In seiner jetzigen Form verwehrt das Transplantationsgesetz solche Eingriffe, anders als die Rechtsordnungen anderer Länder wie z. B. der Schweiz.
Der Organhandel muss selbstverständlich strafbewehrt bleiben.