Berlin – Anlässlich des Welt-Nichtrauchertags am 31. Mai erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:
In den letzten Jahren ist es in Deutschland gelungen, die Zahl jugendlicher Raucher entscheidend zu senken. Während im Jahr 2001 noch 28 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren rauchten, waren es 2006 nur noch 18 Prozent. Diese positiven Ergebnisse treffen jedoch nicht auf die Erwachsenen zu. Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass immer mehr Menschen an den Folgen des Zigarettenkonsums sterben. Ihre Zahl stieg von 40.553 im Jahr 2000 auf 43.005 im Jahr 2007. Alarmierend ist, dass dieser Anstieg fast ausschließlich Frauen betrifft. Die weiblichen Todesfälle stiegen von 6.367 im Jahr 1987 auf 12.599 im Jahr 2007. Frauen, die während der Schwangerschaft rauchen, sind erheblich häufiger von Frühgeburten, Schwangerschaftskomplikationen oder Totgeburten betroffen. Zudem ist das Risiko für Fehlentwicklungen des Kindes bei rauchenden Müttern deutlich erhöht. Selbst wenn die Mutter dem Qualm nur passiv ausgesetzt ist, zeigt sich in Studien ein deutlicher Zusammenhang mit einem geringen Geburtsgewicht des Kindes. Die Präventionsarbeit, insbesondere bei Schwangeren und jungen Müttern muss verstärkt werden. Auch beim Schutz der Bevölkerung vor Passivrauch bleibt viel zu tun. Vorhandene Ausnahmereglungen erschweren eine konsequente Umsetzung des Nichtraucherschutzes. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen: Umsetzungs- und Akzeptanzprobleme von gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz gibt es überall dort, wo Ausnahmen zugelassen werden. Diese Erfahrung sollten sich die Länder zunutze machen, um einen möglichst einheitlichen Nichtraucherschutz zu schaffen. Denn alle Bürger und Bürgerinnen unseres Landes haben, egal wo sie leben, ein Recht auf einen umfassenden Schutz vor dem gefährlichen Tabakrauch. Im Urteil vom 30. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ganz klar herausgestellt, dass ein ausnahmsloses Rauchverbot in Gaststätten zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens verfassungsgemäß ist. Es sei zudem gerecht, da für alle gastronomischen Einrichtungen und Kneipen dann die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten würden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesländer daher aufgefordert, bis zum 31.12.2009 ihre Gesetze zum Rauchverbot neu zu fassen und gerecht für alle Beteiligten zu gestalten. Diese Chance muss von den Ländern ergriffen werden, um eine einheitliche Gesetzeslage zu schaffen. Nur so können Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werden. Notwendig sind klare Regelungen. Jede Ausnahmeregelung führt zu einer unübersichtlichen Rechtslage und zur Benachteiligung betroffener Gruppen. Der diesjährige Welt-Nichtrauchertag steht unter dem Motto: “Ein Bild sagt mehr als tausend Worte”. Jede Maßnahme, die hilft, Menschen vor den Gefahren des Rauchens zu bewahren, muss genutzt werden. Bebilderte Warnhinweise können dazu beitragen, vor allem Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in das Rauchen zu warnen.