Was Herrchen oder Frauchen hilft, kann dem Haustier schaden: Geben Tierhalterinnen und -halter ihrem Liebling ein Arzneimittel, das für den Menschen bestimmt ist, besteht das Risiko von Vergiftungen, die sogar tödlich enden können. Das heißt: Herrchen und Frauchen sollten dem Tier nicht eigenständig ein „Menschenmedikament“ geben – und der Katze auch kein „Hundemedikament“. „Jegliche Umwidmung, so lautet der Fachbegriff, kann für ein Tier gefährlich werden und sollte deshalb vorher mit der Tierärztin oder dem Tierarzt besprochen werden“, sagt Prof. Dr. Jens Peters, Geschäftsfeldleiter Tierarzneimittel beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e.V. Pharmazeutische Unternehmen entwickeln daher nicht nur Arzneimittel für Menschen, sondern auch extra auf die jeweilige Tierart abgestimmte Tierarzneimittel.
Ob Katze, Hund, Fisch, Frettchen oder Schildkröte: Fast die Hälfte aller Deutschen besitzt ein Haustier. Geht es dem tierischen Mitbewohner hundeelend, liegt der Griff in die eigene Hausapotheke nahe. Doch das ist keine gute Idee! Denn Humanarzneimittel sind im Gegensatz zu Tierarzneimitteln nicht für den Einsatz bei Tieren getestet.
„Tiere bauen oftmals Arzneimittel anders ab als Menschen, sie haben einen Stoffwechsel, der sich in bestimmten Details von dem der Menschen unterscheidet“, betont der BPI-Experte. Katzen fehlt zum Beispiel ein Mechanismus, um bestimmte Stoffe in wasserlösliche Substanzen umzuwandeln, damit sie diese ausscheiden können.
Schmerzmittel speziell für Tiere
Ein Beispiel bei nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln: „Wirkstoffe wie Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Diclofenac oder Paracetamol können schon in kleinen Mengen bei Katzen zu Nebenwirkungen im Magen-Darm-Trakt bis hin zu Blutungen führen sowie Nieren oder Leber schädigen“, warnt Peters. „Deshalb sollten Tierhalterinnen und -halter sich die Arzneimittel, die sie ihrem Haustier verabreichen, immer von der Tierärztin oder dem Tierarzt verschreiben oder empfehlen lassen.“
Tierarzneimittelgesetz regelt Abgabe
„Tierarztpraxen dürfen Tierarzneimittel auch direkt an Tierhalterinnen und -halter abgeben – im Unterschied zur Humanmedizin, wo verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich über die Apotheke zu beziehen sind“, ergänzt Peters.
Zudem gibt es seit 2022 ein eigenes Tierarzneimittelgesetz für Tiere. Darin steht auch, dass Apotheken, Humanarzneimittel nur nach Verschreibung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin an Tiere beziehungsweise deren Halterinnen und Halter abgeben dürfen.
„Denn nur bei explizit für Tiere zugelassenen Tierarzneimitteln ist belegt, dass sie für diese gut wirken und verträglich sind. Pharmazeutische Unternehmen müssen in wissenschaftlichen Studien ein positives Verhältnis von Nutzen und Risiko nachweisen. Erst dann werden die Arzneimittel vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für Tiere zugelassen“, sagt Peters.
Zudem gilt die Zulassung nur für bestimmte Tierarten: Was der Hund verträgt, kann für die Katze gefährlich werden, wie zum Beispiel bestimmte Floh- und Zeckenschutzmittel (enthalten Permethrin). Dann wiederum gibt es Substanzen gegen Zecken und Flöhe, die Hund und Katze helfen, für das Kaninchen aber tödlich sind (enthalten Fipronil).
Achtung auch bei nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln
„Kaufen Tierhalterinnen und Tierhalter ein nicht verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel in der Apotheke, in der Drogerie oder in der Zoohandlung sollten sie unbedingt darauf achten, dass die Substanz für die jeweilige Tierart und das Anwendungsgebiet zugelassen ist. So gibt es beispielsweise auch nicht apothekenpflichtige, sondern freiverkäufliche Tierarzneimittel für Zier- und Singvögel, Zierfische, Terrarien-Tiere und Kleinnager in Tier- und Zoohandlungen oder in Drogerie- und Supermärkten. Achten Sie in jedem Fall auf die richtige Anwendung und folgen Sie den Anweisungen der Packungsbeilage. Gleiches gilt natürlich auch für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Tierarzneimittel“, sagt Peters.
HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.
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