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Thüringer Verbraucherschutzminister Dr. Klaus Zeh im Vorfeld der anstehenden Bundesratsentscheidung zur Änderung des Gentechnikgesetzes

Änderung des Gentechnikrechts stärkt den Verbraucherschutz.

Erfurt/Berlin – Am 15. Februar 2008 werden die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderungen des Gentechnikgesetzes und des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes im Bundsrat beraten. Mit den Gesetzesänderungen sollen die Forschung und Anwendung der Gentechnik in Deutschland weiter gefördert werden, ohne dass der Schutz von Mensch und Umwelt oder die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeschränkt wird.

“Mit den Gesetzesänderungen sollen der verantwortliche Umgang mit der Gentechnik weiterentwickelt sowie die Transparenz und Wahlfreiheit für die Verbraucher in Bezug auf gentechnisch veränderte Lebensmittel gestärkt werden. Chancen und Risiken der Gentechnik müssen sorgfältig und objektiv gegeneinander abgewogen werden”, so der Thüringer Verbraucherschutzminister Dr. Zeh.

Mit der Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln “ohne Gentechnik” soll mehr Transparenz für die Verbraucher geschaffen werden. Durch eine praktikablere Gestaltung der Kriterien für eine solche Kennzeichnung können vermehrt Endprodukte ausgewiesen werden, die keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten.

“Nunmehr können Verbraucher an der Lebensmitteltheke bald vermehrt Produkte mit dem Label “ohne Gentechnik” vorfinden. Damit werden die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Wahlfreiheit weiter gestärkt”, erklärte der Thüringer Verbraucherschutzminister Dr. Klaus Zeh abschließend zur anstehenden Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes.