Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Thüringen stimmt im Bundesrat für UN-Behindertenrechtskonvention

Behindertenbeauftragter Dr. Paul Brockhausen sieht Thüringer Behindertenpolitik gestärkt

Berlin/Erfurt – Die Thüringer Landesregierung hat am 28.11.2008 im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Nach der Zustimmung des Bundestages und der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen ist die Konvention bindendes Recht.

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, erklärte im Anschluss an die Abstimmung im Bundesrat:

“Thüringen hat sich klar zur Konvention bekannt. Dies ist im Vorfeld des Welttages für Menschen mit Behinderungen am 03.12.2008 eine gute Nachricht für alle Menschen mit Behinderungen in Thüringen.

Die Behindertenrechtskonvention ist ein Bekenntnis der Vereinten Nationen zur rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen. Das Übereinkommen verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und garantiert umfassend die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. So erfährt die Behindertenpolitik eine ganz neue Dimension.

Bei den die Landespolitik betreffenden Bereichen wie Bauen, Bildung, ÖPNV und Gestaltung von Freizeitanlagen sehe ich Thüringen auf gutem Weg. So werden beispielsweise durch die verbindlich eingeführten Checklisten für barrierefreie Mindeststandards im ÖPNV nur noch Fördermittel des Landes bewilligt, wenn die Barrierefreiheit gesichert ist, z. B. beim Bau einer Bushaltestelle. Das Prinzip der Checklisten muss auf andere förderrelevante Gebiete erweitert werden, beispielsweise den Bau öffentlicher Gebäude oder Wohnungen. Auch benötigt Thüringen eine Koordinierungsstelle für barrierefreien Tourismus.

Ein wichtiger Schwerpunkt meiner Arbeit wird weiterhin der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern sein. Die Konvention fordert den integrativen Unterricht auf allen Ebenen. Es ist mein Ziel, mehr behinderte Schüler im gemeinsamen Unterricht mit nicht behinderten Schülern lernen zu lassen. Hier müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen.

Schließlich enthält die Konvention wichtige Aussagen zur Forschungs- und Entwicklungsarbeit. Ich würde es sehr begrüßen, wenn eine Thüringer Hochschule bald eine Lehr- und Forschungsstelle “Design für alle” einrichtet. Meine Unterstützung ist dabei gewiss.”