Vom 1. bis 31. März 2025 können sich Interessierte wieder um einen von 75 Studienplätzen im Bereich Humanmedizin im Rahmen der Landarztquote bewerben. Das Programm fördert gezielt die hausärztliche Versorgung in ländlichen Regionen.
Die Landarztquote in Baden-Württemberg geht in die fünfte Runde: Vom 1. bis einschließlich 31. März 2025 können sich Interessierte unabhängig von ihrer Abiturnote über www.ländarzt.de für einen von 75 Studienplätzen im Bereich Humanmedizin bewerben.
Was dahinter steckt? Die Landarztquote ist eine Vorabquote im Rahmen der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten.
Regierungspräsidentin Susanne Bay betonte die Bedeutung des Programms: „ Die Landarztquote ist nicht nur eine Chance für angehende Medizinerinnen und Mediziner, sondern auch ein entscheidender Schritt in Richtung einer zukunftsfähigen medizinischen Versorgung in unseren ländlichen Regionen. Wir stehen vor der Herausforderung, die Gesundheitsversorgung in Gebieten sicherzustellen, die oft unter Ärztemangel leiden. Mit dieser Initiative setzen wir ein starkes Zeichen für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Baden-Württemberg.“
Gesundheitsminister Manne Lucha sagte: „Mit der Landarztquote hat das Land eines von mehreren Instrumenten geschaffen, um die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen langfristig zu sichern. Dabei geht es nicht nur darum, freie hausärztliche Sitze zu besetzen, sondern auch darum, die hausärztliche Tätigkeit für den ärztlichen Nachwuchs attraktiv zu gestalten. Landarzt ist ein toller Beruf, das Tätigkeitsfeld ist vielfältig und immer nah am Menschen. Der ländliche Raum wird durch eine gesicherte Gesundheitsversorgung zunehmend attraktiver!“
Bewerberinnen und Bewerber können ihre Unterlagen auf www.ländarzt.de hochladen und sich für einen der 75 Studienplätze qualifizieren. Nach einer erfolgreichen schriftlichen Bewerbung folgt die Einladung zu einem persönlichen Auswahlgespräch.
Bei der Vergabe der Studienplätze kommt es nicht auf die Abiturnote an. Für die Vergabe der Studienplätze zählt vielmehr das Ergebnis des medizinischen Eignungstests (TMS) und bereits gesammelte Erfahrungen im medizinischen Bereich – ob beruflich oder ehrenamtlich – sind auch von Vorteil.
Als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten leisten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung im Land. Das Berufsbild der hausärztlichen Versorgung ist vielseitig, denn man kann sich in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin, spezialisieren. Der spätere Einsatzort wird vor Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt wie beispielsweise Betreuungspflichten.
Weitere Informationen sowie ein Video mit Einblicken in das Programm und das Berufsbild finden Sie auf der Internetseite von THE LÄNDARZT.
Einblicke in die Kampagne „THE LÄNDARZT – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg“ erhalten Sie auf unseren Social-Media-Kanälen auf Instagram, LinkedIn und Facebook.