Berlin – Die Soziale Selbstverwaltung ermöglicht Versicherten, in der Sozialversicherung mitzubestimmen. An dieses Mitspracheprinzip erinnern die Sozialparlamente der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) anlässlich des Tages der Selbstverwaltung am 18. Mai.
„Die Selbstverwaltung ist ein tragendes demokratisches Element der Renten- und der Krankenversicherung. Sie gibt uns die Spielräume, sich politisch einzubringen und sich für die Interessen der Versicherten, der Rentnerinnen und Rentner sowie der Arbeitgebenden einzusetzen. Soziale Selbstverwaltung bedeutet also, dass alle, die Beiträge einzahlen, mitentscheiden“, erklärt Heribert Jöris, alternierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
„Wir müssen das Ehrenamt in der Sozialversicherung stärken“, fordert Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter bringen ihre praktische Erfahrung und ihre sozialpolitischen Positionen in die Arbeit ihrer Versicherungsträger ein. Sie werden in den Sozialwahlen dafür gewählt, eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig finanzierbare Versorgung für die Versicherten mitzugestalten. Die Ehrenamtlichen haben dafür Anerkennung verdient, gute Arbeitsbedingungen und eine ausreichende Entschädigung. Dafür setzen wir uns ein.“
Die Sozialversicherung besteht aus Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieses gesetzliche System sichert Beschäftigte gegen Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie für das Alter ab.
Selbstverwaltung entscheidet, wofür Beitragszahlungen verwendet werden
Wichtige Entscheidungen bei Rente und Gesundheit treffen die ehrenamtlich tätigen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, die selbst auch Versicherte oder Rentner sind. Sie sorgen damit für ein gutes und stabiles Renten- und Gesundheitssystem in Deutschland. Gewählt werden sie alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahl, die zuletzt 2023 stattfand. Bei den Ersatzkassen gab es erstmals die Möglichkeit, die Stimme für die Wahl des Verwaltungsrates alternativ zur Stimmabgabe per Brief auch online abzugeben. Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Beitragszahlende, die mindestens 16 Jahre alt sind, und Rentenbeziehende können wählen und so über die Verwendung der von ihnen eingezahlten Beiträge mitbestimmen.
Zum Beispiel entscheiden in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter über Leistungen der Rentenversicherung, vor allem im Bereich der Rehabilitation. Sie nehmen auch eine Kontrollfunktion innerhalb der Verwaltung ein und stellen sicher, dass die Beiträge im Sinne der Versicherten verwendet werden. Darüber hinaus sind sie in Widerspruchsausschüssen tätig und prüfen Einwände von Versicherten.
Außerdem berufen sie knapp 2.700 ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater in ganz Deutschland und gewährleisten damit einen guten Kundenservice durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.
In den Verwaltungsräten der Ersatzkassen wählen die Mitglieder der Selbstverwaltung den Vorstand der jeweiligen Kassen und beschließen den Haushalt. Die Selbstverwaltung entscheidet über die Grundlinien der Versorgung und vertritt die Interessen der Versicherten und Beitragszahlenden gegenüber der Politik, zum Beispiel zu Themen wie der Krankenhausreform und der Finanzierung der Pflegeversicherung.