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Tag der Organspende am 4.6.2016
Ersatzkassen klären mit neuem FAQ-Katalog über Organspende auf

PRESSEMITTEILUNG – vdek zum Tag der Organspende am 4.6.2016

Berlin – Mehr als 10.000 Menschen warten aktuell in Deutschland auf ein Spenderorgan. Für viele von ihnen ist die Transplantation von Herz oder Lunge etwa die einzige Überlebenschance. Doch wenn es um die Entscheidung geht, selbst Organspender zu werden oder nicht, sind viele Menschen immer noch unsicher. Um aufzuklären und bei der Entscheidungsfindung zu helfen, hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zum Tag der Organspende am 4.6.2016 seinen kostenlosen FAQ-Katalog zum Thema neu aufgelegt. Auf rund 30 Seiten beantwortet der aktualisierte Katalog alle wichtigen Fragen rund um die Organ- und Gewebespende: Gibt es eine Altersgrenze für Spender? Was versteht man unter Hirntod? Kann ich auch nur bestimmte Organe spenden? Und vieles mehr.

„Es ist sehr erfreulich, dass bereits rund ein Drittel der Menschen in Deutschland einen Organspendeausweis besitzt. Doch es könnte noch sehr viel mehr Patienten geholfen werden, wenn sich auch mehr Menschen für eine Organspende entscheiden und den Ausweis mit sich tragen würden“, sagte Michaela Gottfried, Pressesprecherin des vdek. Gottfried warb ausdrücklich dafür, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen. Dies sei enorm wichtig. „Noch immer sterben in Deutschland täglich Patienten, weil kein geeignetes Organ zur Verfügung steht. Vielen Tausenden, die auf ein lebensrettendes Herz, eine Lunge oder Leber warten, standen 2015 nur 877 Organspender gegenüber. Das ist viel zu wenig. Die Ersatzkassen nehmen daher ihren Auftrag über das Thema aufzuklären, sehr ernst und unterstützen ihre Versicherten bei der Entscheidungsfindung für oder gegen die Organspende. Mit unserem FAQ-Katalog wollen wir einen Beitrag dazu leisten.“

Den FAQ-Katalog des vdek zum Thema Organ- und Gewebespende können alle Interessierten kostenlos unter

www.vdek.com/presse/Fragen_und_Antworten/organspende.html

herunterladen.

Hintergrund: Seit 2012 gilt bei der Organspende das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung. Demnach müssen die Krankenkassen alle Versicherten ab 16 Jahren über die Organspende informieren und sie regelmäßig auffordern, in einer persönlichen Erklärung anzugeben, ob sie einer Organ- bzw. Gewebespende zustimmen, nicht zustimmen oder sich nicht erklären möchten. Die Erklärung ist freiwillig und kann vom Versicherten auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gespeichert und kann vom Versicherten jederzeit geändert werden.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK)
– BARMER GEK
– DAK-Gesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse
– Handelskrankenkasse (hkk)
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
* (sortiert nach Mitgliederstärke)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 320 sowie weiteren 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.