Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Symposium Hochschule und Industrie am 7./8.4.2016 in Frankfurt/Main

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.

Berlin, 11.04.2016 –

Berufsbild Apotheker – vielfältiger als gedacht

Apothekerinnen und Apotheker arbeiten in Apotheken – so die öffentliche Wahrnehmung dieses Berufsbildes. Denn dort begegnen die Konsumenten ihnen täglich. „Tatsächlich ist der Apothekerberuf jedoch so vielschichtig wie kaum ein anderer naturwissenschaftlicher Beruf. Von den rund 62.000 Apothekerinnen und Apothekern in Deutschland arbeiten etwa 10.000 in einem anderen Umfeld als Apotheke oder Krankenhaus – so sind allein 5.700 in der Industrie beschäftigt.“ Dies erläuterte Dr. Martin Weiser, Vertreter der Fachgruppe WIV-Apotheker (Apotheker in Wissenschaft, Industrie und Verwaltung e. V.) und Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH), auf dem Symposium „Hochschule und Industrie – Gemeinsam für die Pharmazie der Zukunft“ am 8. April 2016 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Die Veranstaltung richtete sich hauptsächlich an Studierende und Doktoranden der Pharmazie.

Weiser befürwortet daher die geplante Aktualisierung der Bundesapothekerordnung. Diese sieht vor, dass zum Berufsbild des Apothekers nicht nur die typischen Aktivitäten in Apotheke und Krankenhaus gehören, sondern etwa auch solche in Verwaltung, Hochschule und Industrie. „Die geplante Aktualisierung kann dazu beitragen, die Attraktivität des Apothekerberufs zu erhalten und den dringend benötigten Berufsnachwuchs für die vielfältigen pharmazeutischen Aufgaben in der Zukunft zu gewinnen“, so Weiser.

Die Aktualisierung der Bundesapothekerordnung soll im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (4. AMG-ÄndG) erfolgen und ist Teil der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union.