Hamburg – Jedes Wintersemester beginnt für junge Leute, die sich für ein Studium im Fach Medizin beworben haben, das Zittern. Immer noch gibt es weniger Studienplätze als Bewerber in diesem Bereich. In Zahlen ausgedrückt heißt das konkret: 44.000 Bewerber für 9.000 freie Plätze an 35 Medizinhochschulen in Deutschland. Wer sein Studium nicht wie gewünscht antreten kann, der hat die Möglichkeit seinen Studienplatz gerichtlich einzufordern. Wie läuft so eine Studienplatzklage ab? Was sind die Alternativen?
Studienplatzklage Schritt für Schritt
Bei einer Ablehnung der Bewerbung, sollten sich Betroffene als erstes mit einem Experten im Bereich Studienplatzklage in Verbindung setzen. Nur solch ein Anwalt besitzt die nötige Erfahrung, um die Beanstandung auch zum Erfolg zu führen. Als zweiter Schrit wird dann erörtert, wie erfolgsversprechend der Prozess im jeweiligen Fall ist. Ausgehend davon kann dann das weitere Vorgehen festgelegt werden. Dazu zählen:
- Feststellung der außerkapazitären Studienplätze an den deutschen Hochschulen im Bereich Medizin.
- Losverfahren, wodurch die einzelnen Kläger auf die Universitäten aufgeteilt werden.
- Leistungstest der einzelnen Hochschulen.
Alternativen zur Studienplatzklage
Neben dem gerichtlichen Vorgehen gibt es noch folgende Möglichkeiten für den Bewerber:
- Studium im Ausland: Hier ist die Nachfrage meist geringer. Oftmals gibt es einen günstigeren NC. Der Nachteil ist aber höhere Kosten.
- Warteliste: Hierüber werden 20% der Plätze vergeben. Auch eine Ausbildung im medizinischen Bereich wird hierbei angerechnet.