Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Studienförderung sieht Pflegetätigkeiten nicht vor

Ilja Seifert (DIE LINKE.)

Berlin – In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Situation von Studierenden, die sich „nebenbei“ der Pflege von Familienangehörigen widmen (BT-Drs. 16/13544), erklärt die Bundesregierung, dieses Engagement verdiene “in hohem Maße gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung”. Die konkrete Ausgestaltung der Richtlinien zur Ausbildungsförderung lässt diese Anerkennung jedoch vermissen. Während nach Maßgabe des BAföG sowie der “Begabtenförderung” etwa die Betreuung eigener Kinder als Grund zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer anerkannt ist, gilt die Pflege erwachsener Familienangehöriger nicht als Verlängerungsgrund. Daran will die Bundesregierung auch in Zukunft nichts ändern, wie sie in ihrer Antwort unmissverständlich klarstellt. Dazu erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion, Ilja Seifert:

“Die Haltung der Bundesregierung ist beschämend. Wer neben Studium oder Promotion Angehörige pflegt, gerät oft an Grenzen, die physischen und psychischen Belastungen sind enorm. Trotzdem will die Bundesregierung diesen jungen Menschen nicht einmal ein Zusatzsemester gewähren. Sie bezeichnet die Förderung der familiären und ehrenamtlichen Pflege zwar als eines ihrer zentralen Anliegen. Aber wenn es darauf ankommt, Menschen konkret zu helfen, verschanzt sie sich hinter dem technokratischen Gerede.

Die Gruppe der Betroffenen sei statistisch gesehen zu klein, um sie in den Förderrichtlinien des BAföG und der Begabtenförderung zu berücksichtigen, begründet die Bundesregierung ihre Haltung. Die Ausbildungsförderung konzentriere sich auf ‘für Auszubildende typische Lebenssituationen’ und könne ‘nicht alle Individualumstände Betroffener einzelfallabhängig berücksichtigen’.”