Hamburg – Anrufe und E-Mails als Direct Marketing dürfen sich künftig nur noch dann an Konsumenten richten, wenn diese sich zuvor ausdrücklich dazu bereit erklärt haben. Die Anforderungen an zulässiges Marketing wurden drastisch verschärft; unter anderem umfasst das neue Gesetz eine Schwarze Liste unzulässiger Marketinghandlungen, die in jedem Falle strafbar sind. Das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist am 30. Dezember 2008 in Kraft getreten.
Die UWG-Novelle erschüttert den Markt des Direct Marketings: Einige Unternehmen der Branche halbieren deswegen bereits ihren Mitarbeiterstab, sagt Bodo Kröger, Geschäftsführer von ArztData, Hamburg.
Die Direktwerbung an Unternehmer ist von den Neuregelungen praktisch nicht betroffen. Auch zukünftig gestattet bleibt die direkte Ansprache von Gewerbetreibenden, wie beispielsweise Ärzten und Zahnärzten, mittels E-Mail, Fax, Brief oder Telefon, sofern die Ansprache das Kerngeschäft des Empfängers betrifft und ein grundsätzliches Interesse an der Materie vermutet werden kann.
Die ArztData EDV- und Marketingservice GmbH ist auf das Adressmanagement im Gesundheitsmarkt spezialisiert.
Lesen Sie dazu auch den Bericht im Newsletter ArztData Trend 1/2009: http://www.arztdata.de