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Strafrecht ist der falsche Weg im Umgang mit schwerstkranken Menschen

LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER

Berlin – Zu der Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern für ein Verbot von sogenannten Sterbehilfeorganisationen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:

Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt ein strafrechtliches Verbot für die Gründung von Sterbehilfeorganisationen ab. Die Initiative verlangt von den Organisationen kein gewerbsmäßiges oder gewinnorientiertes Handeln. Jede Unterstützungshandlung soll ausreichen, um ein Verbot der Organisation zu begründen. Dadurch eröffnen sich auch juristische Grauzonen für zahlreiche bereits bestehende Vereinigungen und Menschen, die sich aufopferungsvoll und uneigennützig um schwerstkranke und sterbende Patienten kümmern. Im Strafgesetzbuch ist bereits klar geregelt, dass die aktive Strebehilfe strafbar ist. Der Gesetzgeber hat damit zum Ausdruck gebracht, dass aktives Handeln, dass zum Tod eines Menschen führt, auch bei dessen Einwilligung strafbares Unrecht ist. Weitere Strafvorschriften sind darüber hinaus nicht notwendig.

Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist es der falsche Weg, die Diskussion über Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid nur über das Strafrecht zu führen. Die Politik muss vielmehr Antworten finden für die Fälle, wo Menschen auch mit den Möglichkeiten der modernen Palliativmedizin nicht mehr erreicht werden können. Die geltende Rechtslage läßt die Betroffenen in dieser Notlage oft im Stich. Vielen Menschen wird ein Sterben in Würde verwehrt. Dieser komplexen ethischen Dimension wird die Initiative der Bundesländer in keiner Weise gerecht. Anstatt eine Verschärfung des Strafrechts zu fordern, muss die Politik vielmehr sachgerechte Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes Lebensende schaffen. Neben der notwendigen Diskussion über den begleitenden Suizid brauchen wir endlich eine klare gesetzliche Regelung für eine verbindliche Patientenverfügung.