Berlin – Zu den Änderungsanträgen des Bundesgesundheitsministeriums zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Georg Baum:
“Das als Hilfsprogramm für die Krankenhäuser gestartete Gesetzgebungsverfahren zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) droht in ein Krankenhausbelastungsgesetz umzukippen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Koalitionsfraktionen Änderungsanträge zugeleitet, die als krankenhausfeindlich bezeichnet werden müssen.
– Die bisher vorgesehenen finanziellen Hilfen von insgesamt nur 1,35 Mrd. Euro mit denen allerdings nur 50 Prozent der Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern finanziert werden können, sollen nun gleich wieder zu über 500 Mio. Euro länderspezifisch gekürzt werden. Für NRW würde dies eine “Null-Tarifhilfe” bedeuten. Massive Kürzungen müssten die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Berlin hinnehmen. Das Versprechen zur Tarifhilfe wäre gebrochen, würden die Änderungsanträge des BMG angenommen.
– Das Gesetzgebungsverfahren zum ordnungspolitischen Rahmen droht in Budgetierung zu enden, die hochwertige medizinische und pflegerische Arbeit in den Kliniken bestraft. Denn zusätzliche Leistungen, die einzelne Häuser erbringen, sollen zu verschärften Kürzungen zu Lasten aller Häuser führen. Zudem soll ein bislang nicht vorgesehenes Landesausgabenbudget für Krankenhausausgaben eingeführt werden. Damit würden alle Grundsätze und Versprechungen zur Modernisierung des Vergütungssystems in ihr Gegenteil verkehrt.
– Die seit Jahren erkannten Unterdeckungen in den Vergütungen für die Leistungen, die im Rahmen von Ambulanzen im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (Ermächtigungsambulanzen) in spezialisierten Krankenhäusern erbracht werden, sollen durch Kürzungen der Fallpauschalpreise zu Lasten aller Krankenhäuser aufgestockt werden. Hier findet eine zweifache Kollektivhaftung statt: Alle Krankenhäuser sollen den Differenzbetrag aufbringen, der im System der niedergelassenen Vergütung – bzw. von den Krankenkassen – zu erbringen wäre.
– Als gäbe es nicht bereits heute ein Übermaß an Überprüfungsbelastungen der Krankenhäuser durch die Medizinischen Dienste sehen die Änderungsanträge weitere Verschärfungen zu Lasten der Krankenhäuser vor.
– Die Krankenhäuser sollen bei den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen, die sich weigern, die vorgeschriebene Zuzahlung bei der stationären Behandlung zu übernehmen, die Gelder eintreiben. Soweit dieses nicht gelingt, sollen sich die Kliniken diese Ausfälle auf die Vergütungen anrechnen lassen. Dieses Abwälzen des Risikos der Krankenkassen auf die Krankenhäuser ist im Krankenversicherungssystem einmalig und würde zudem den Aufbau einer gigantischen Inkassomaschinerie erfordern.
Die Änderungsanträge, die das BMG vorlegt, stellen eine Missachtung der problematischen und hoch belasteten Lage der Krankenhäuser und ihrer 1 Mio. Beschäftigten dar. Sie sind ein Verstoß gegen die Vereinbarungen mit den Bundesländern, auf deren Grundlage (Eckpunkte) das Gesetzgebungsverfahren gestartet wurde, um den Krankenhäusern angesichts einer Kostenlücke von 6,7 Mrd. Euro zu helfen.
Die Krankenhäuser Deutschlands appellieren an die Koalitionsfraktionen, diese Änderungen kategorisch abzulehnen.