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Strafe bei heimlichen Vaterschaftstests: Koalition streitet heillos und am Problem vorbei

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Sowohl Bundesjustizministerin Zypries als auch ihre schärfsten Kritiker, die Innen- und Rechtspolitiker der Union, zäumen das Pferd von hinten auf.

In erster Linie kann es nicht um eine Bestrafung von Männern gehen, die im Zweifel über ihre Vaterschaft zum Mittel “heimlicher Vaterschaftstest” greifen. Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung gehört ins Zentrum der Debatte und nicht diejenigen, die an ihrer Vaterschaft zweifeln.

Das Problem ist viel grundsätzlicher. Die Möglichkeiten der modernen Biochemie und Medizin erlauben inzwischen eine vollständige Offenlegung der Erbsubstanz eines Menschen. Damit werden Informationen abrufbar, die weit mehr über uns aussagen als jedes intime Tagebuch oder private Gespräch.

Der in jeder Körperzelle vorhandene Informationssatz muss deshalb vor illegalen und unberechtigten Zugriffen geschützt werden – auch strafrechtlich.

Zu diesem Zweck haben wir ein Gendiagnostikgesetz vorgelegt, das auch Strafvorschriften enthält (BT-Drs. 16/3233). Wir wollen alle Menschen vor illegaler Ausforschung ihrer Eigenschaften, Dispositionen und Krankheiten durch Genanalysen schützen. Die von uns vorgeschlagenen Strafnormen richten sich zentral gegen die Betreiber von Laboren, die solche heimlichen Untersuchungen durchführen und damit auf illegale Weise – weil ohne Zustimmung aller Beteiligten – Geld verdienen.

Männer, die eine solche heimliche Untersuchung in Auftrag geben, um sich über ihre Vaterschaft Klarheit zu verschaffen, machen sich damit unter Umständen als Anstifter strafbar. Hierbei sieht unser Gesetz die Möglichkeit vor, im Einzelfall auch von Strafe abzusehen.