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Wer die Labormedizin abwertet, schwächt die Versorgung der Patienten!

Pressemitteilung

Berlin, 14. August 2018 – Stellungnahme des ALM e.V. zum Terminservice- und Versorgungsgesetz

Die Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V. unterstützen die im Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) vorgesehene Förderung der sprechenden Medizin. Dies dürfe aber keinesfalls zu Lasten einer ausreichenden und angemessenen Bewertung der technischen Anteile ärztlicher Behandlung in Diagnostik und Therapie gehen und gelte insbesondere für die Disziplinen der Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. „Die Labormedizin ist für das ärztliche Handeln eine wichtige Grundlage“, sagt Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V. und warnt: „Wer die Labormedizin schwächt, indem er die ärztliche Tätigkeit von Laborärzten und Mikrobiologien unangemessen niedrig honoriert und die ohnehin ständig steigenden Kosten im Labor nicht mehr auskömmlich finanziert, der riskiert die heute im internationalen Maßstab hoch angesehene qualitätsgesicherte, patientenorientierte und flächendeckende Versorgung mit den Werkzeugen der Labordiagnostik.“

Etwa zwei Drittel aller diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen beruhen heute schon auf Diagnostik im Labor. „Eine immer länger werdende Liste von Erkrankungen, darunter wichtige seltene Erkrankungen, können heute ohne die Arbeit der fachärztlichen Labore in Deutschland weder diagnostiziert noch im Hinblick auf eine effiziente Therapie beurteilt werden. Das ist allen Verantwortlichen zweifelsohne bekannt. Eine stetige Schlechterstellung des fachärztlichen Labors durch kontinuierliche Abwertung hilft weder den einsendenden Haus- und Fachärzten, noch den Patientinnen und Patienten“, so der Facharzt für Laboratoriumsmedizin.

Diese Bewertung zielt auf eine im TSVG vorgesehen Neuregelung im § 87, wonach Rationalisierungsreserven insbesondere beim Einsatz von medizinisch-technischen Geräten für ärztliche Leistungen zugunsten von Verbesserungen von zuwendungsorientierten ärztlichen Leistungen („sprechende Medizin“) genutzt werden sollen. „Der ALM e.V. sieht diese Regelung als äußerst kritisch an. Ohne eine vorherige differenzierte Analyse tatsächlicher Kosten für die Versorgung von GKV-Versicherten ist eine Neubewertung medizinisch-technischer ärztlicher Leistungen und hier auch der Laboruntersuchungen im EBM nicht gerechtfertigt“, heißt es in der Stellungnahme. Statt wieder einmal unspezifisch bei den Laborärzten den Rotstift anzusetzen, sollten laut ALM e.V. bereits vorhandene wirksame Instrumente zur Verbesserung der Laborversorgung genutzt werden, zum Beispiel durch labordiagnostische Pfade zur Verbesserung der Indikationsstellung für Labor. So könne wirksam eine Über-, Unter und Fehlversorgung vermieden werden und damit die Versorgung effizienter und effektiver werden.

„Statt an und beim Labor und den diese Arbeit tragenden Ärzten zu sparen, sollten wir lieber mithilfe der Labordiagnostik sparen“, so Dr. Müller. Deshalb fordert der ALM e.V. in seiner an das Bundesgesundheitsministerium übermittelten Stellungnahme, die besondere Bedeutung der Labormedizin als Konditionalfach im Gesetz zu berücksichtigen und unter anderem die geplante Änderung des § 87 dahingehend zu ergänzen, dass festgestellte Sachkosten in keinem der ärztlichen Gebiete einer Abstaffelung und Quotierung durch Regelungen in der Honorarverteilung oder im Einheitlichen Bewertungsmaßstab unterzogen werden dürfen.

In dem Zusammenhang sieht der ALM e.V. die ins SGB V aufgenommene Präexpositionsprophylaxe als wichtiges und sehr positives Signal an. „Dies ist sicher ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der Bekämpfung von Infektionskrankheiten noch mehr Bedeutung beizumessen.“

Sehr positiv sieht Müller auch die Ergänzungen im Bereich der elektronischen Patientenakte und begrüßt die Gesetzesinitiative im Sinne einer Fortentwicklung der Digitalisierung durch die Möglichkeit der Übermittlung von möglichst standardisierten und strukturierten Daten auch in von Patienten nutzbaren elektronischen Akten. „Dabei wird die breite und flächendeckende Akzeptanz bei Versicherten und Patienten auch davon abhängen, ob in den Akten auf der Grundlage einer ausreichenden Datensicherheit und unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses von Ärzten und Krankenhäusern an einer Unveränderbarkeit der Daten diese in bundesweit standardisiertem und strukturiertem Format vorhanden sind“, stellt der ALM e.V. hierzu fest. Nur so werde auch der Transfer der Daten in andere Programme (insbesondere im Krankenhaus und der Arztpraxis) ohne weitere Medienbrüche möglich. Die bisherigen Anstrengungen in den etablierten Strukturen sollten deshalb in dieser Richtung weiter forciert werden.

Über ALM e.V.
Der ALM e.V. steht für die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labordiagnostischen Patientenversorgung in Deutschland. Der Verband vertritt aktuell über 200 medizinische Labore, in denen knapp 850 Fachärztinnen und Fachärzte (schwerpunktmäßig Laboratoriumsmedizin und zudem Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, aber auch Humangenetik, Pathologie, Endokrinologie, Transfusionsmedizin sowie Immunologie) tätig sind, darüber hinaus 131 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, rund 500 Naturwissenschaftler und etwa 25.000 qualifizierte Mitarbeiter. Der ALM e.V. ist damit der größte fachärztliche Berufsverband in der Labordiagnostik.