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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung

PRESSEMITTEILUNG

Bonn – 17. April 2018: Mit Entsetzen hat die Deutsche DepressionsLiga e.V. (DDL) das von der bayerischen Staatsregierung geplante „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ zur Kenntnis genommen, über das aktuell mehrere Medien berichten. „Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können – ohne dass (…) eine Straftat vorliegt“, schreibt beispielsweise die Süddeutsche Zeitung. Und weiter: „Depressive Menschen sollen in Bayern künftig registriert werden – und behandelt, als wären sie Straftäter.“

Die Deutsche DepressionsLiga e.V. sieht in dem Gesetzentwurf kein „Hilfe-Gesetz“ für psychisch Kranke, sondern eine zusätzliche Stigmatisierung von psychisch erkrankten Menschen und einen indiskutablen Rückfall in alte Zeiten. DDL-Vorsitzende Waltraud Rinke fordert die bayerische Staatsregierung dazu auf, den Gesetzentwurf zu überdenken und in weitere Diskussionen Patienten-Organisationen einzubeziehen. „Es kann nicht sein, dass die Politik von oben herab pauschal über Menschen entscheiden möchte, deren Schicksal und Erkrankung sie nicht nachvollziehen kann“, so Rinke.

Die DDL-Vorsitzende betont, dass es sich bei der Depression um eine schwere Krankheit handelt, deren Betroffene nicht wie Straftäter behandelt werden dürfen. Der von der bayerischen Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf sei ein Schlag ins Gesicht von Betroffenen und Angehörigen – und ein herber Rückschlag für die Antistigma-Arbeit von (Selbsthilfe-) Organisationen. „Wer fürchten muss, dass er als Depressiver wie ein Straftäter behandelt werden wird, wird seine Erkrankung nicht zugeben wollen und sie schlimmstenfalls nicht behandeln lassen. Das kann für Betroffene verheerende Folgen haben“, sagt Waltraud Rinke.