Seevetal – Zwei Millionen Tabakraucher in Deutschland haben sich für die deutlich weniger schädliche elektrische Zigarette entschieden. Diese Zahl scheint für einige politische Stellen deutlich zu hoch zu sein. Also wird die freie Entscheidung mündiger Bürger torpediert und das Gerücht gestreut, die eZigarette sei verboten. Die Konsequenz, die zumindest in Kauf genommen wird: Eine Vielzahl von Nutzern der elektrischen Zigarette müsste wieder zur krebsfördernden Tabakzigarette zurückkehren. Das nennt man im Volksmund “Wahnsinn mit Methode”.
Die Methode scheint zu greifen: Der Markt ist verunsichert, Händler haben Angst um ihre Existenz und die Bürger verstehen die Welt nicht mehr. Dieser Zustand ist nicht tragbar.
Dass die elektrische Zigarette oder einzelne Komponenten nicht unter das Arzneimittelgesetz fallen und deshalb weiter frei als Genussmittel gehandelt werden dürfen, ist von berufener Seite bereits juristisch beleuchtet worden http://www.lto.de Des Weiteren haben die Befürworter der eZigarette in den letzten Monaten so viel Material zur richtigen Einordnung des Produkts, Studien, Fakten, Untersuchungen, Vergleiche zur Tabakzigarette etc. geliefert, dass man allen Teilnehmern der Diskussion, die deren Existenz bestreiten, willentliche Wahrnehmungsstörungen attestieren muss.
Zusammenfassung der Fakten Die eZigarette ist ein Genussmittel und eine probate Alternative zur Tabakzigarette für Raucher, die nicht aufhören wollen oder können. Sie ist kein Arzneimittel, sie hat keine therapeutische Bedeutung oder Wirkung und dient somit nicht zur Rauchentwöhnung. Dies wird auch von keinem Mitglied des Verbands des eZigarettenhandels so beworben. Die Inhaltsstoffe der eZigarette sind bekannt und werden von Herstellern und Händlern angegeben. Die Produkte aller Händler, zumindest der im VdeH organisierten, sind auf ihre Sicherheit und Qualität geprüft.
Dass in den Stellungnahmen der Gegner nahezu durchgehend im Konjunktiv argumentiert wird, ist ein Nachweis der fehlenden Beweislage. Völlig unverständlich ist die Interpretation, in der Mutmaßungen und Einschätzungen zu Fakten umgedeutet werden. Ein Erlass (NRW) oder eine Antwort auf Anfragen (Bund) können keine gesetzlich verbindliche Regelung zur Klassifizierung der eZigarette ersetzen. Diese erfolgt im Verlaufe des Jahres durch einen Entscheid der EU.
Handel ist nicht verboten Die jüngste Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit ist die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Es handelt sich hierbei nicht um eine offizielle Regierungserklärung zur eZigarette, zumal wesentliche Punkte der Anfrage nicht beantwortet werden konnten.
Daher ist der Handel und Gebrauch der eZigarette auch weiterhin nicht verboten! Der VdeH bestärkt alle Händler und Konsumenten darin, sich nicht weiter verunsichern zu lassen.
Kommunale Stellen, die sich dieser juristischen Realität widersetzen, müssen nach wie vor mit erheblichen Schadensersatzforderungen rechnen.