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Stellungnahme der Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Beate Fasbender-Döring, zur heutigen Pressemeldung der CDU “Peter Enders: Landesregierung muss Konzept vorlegen”

Beate Fasbender-Döring

Mainz – 05. Juni 2007 Zu der heutigen Pressemeldung der CDU “Peter Enders: Landesregierung muss Konzept vorlegen” nimmt die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Beate Fasbender-Döring, Stellung:

Für Investitionen in rheinland-pfälzischen Krankenhäusern in den Jahren 2007 und 2008 sieht der Doppelhaushalt einen Bewilligungsrahmen von 113,4 Millionen Euro vor. In beiden Jahren können somit Investitionen in Höhe von jeweils 56,7 Millionen Euro gefördert werden. Der gegenüber dem Vorjahr unveränderte Bewilligungsrahmen ermöglicht es, wichtige und notwendige Baumaßnahmen an Krankenhäusern fortzuführen und neue Baumaßnahmen zu beginnen. Die Förderung durch das Land trägt maßgeblich zu einem flächendeckenden, intakten und auf hohem technischem Niveau ausgestatteten Netz von Krankenhäusern bei, die die stationäre Versorgung der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz sicherstellen.

Das Land sorgt seit Jahren gemeinsam mit den Krankenhausträgern und den Krankenkassen für eine moderne und den höchsten Ansprüchen genügende medizinische stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz. Durch krankenhausplanerische und Investitionsentscheidungen trägt das Land die Gewährleistung für den Bestand einer qualitativ hochwertigen stationären und zugleich wohnortnahen Versorgung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung. Beispielsweise konnte in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren die Behandlung von Schlaganfällen und die Früherkennung und Behandlung von Brustkrebs deutlich verbessert werden, was durch Ländervergleiche belegt wird.

Der Behauptung der CDU, dass ein Krankenhaussterben in Rheinland-Pfalz bevorstehe, ist falsch. Der so genannte “Investitionsstau” bezieht sich auf die Summe von Anträgen auf Förderung von Investitionen in Krankenhäusern, die dem Gesundheitsministerium vorliegen. Diese Summe stellt den Umfang reiner Anträge dar, die zum Teil weder im Hinblick auf die Notwendigkeit, noch auf die Höhe der erforderlichen Kosten geprüft sind. Ferner sind darin weitere Bauabschnitte, zum Beispiel von begonnenen Generalsanierungen an einzelnen Krankenhausstandorten enthalten, die erst nach Beendigung der derzeit laufenden Bauabschnitte begonnen werden können. Es liegt daher absolut neben der Sache, wenn diese Summe als Beleg für eine mangelnde Unterstützung der Krankenhäuser herangezogen wird. Vielmehr das Gegenteil ist richtig, dass nämlich durch die Förderung des Landes gewährleistet wird, dass die Krankenhäuser auch weiterhin in einem guten baulichen Zustand gehalten werden können und über eine moderne und höchsten Ansprüchen genügende medizinische Ausstattung verfügen.