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Stellungnahme der Berliner Hochschulpharmazie zum Referentenentwurf einer neuen Apothekenbetriebsordnung

Pressemitteilung

Berlin – Die Professorinnen und Professoren des Instituts für Pharmazie der Freien Universität Berlin schließen sich der Kritik der ABDA am Referentenentwurf zur neuen Apothekenbetriebsordnung an und unterstützen die ABDA bei Ihrem Bemühen, den Weg in eine Zwei-Klassen-Pharmazie zu verhindern.

Eine „Apotheke light“ steht im Widerspruch zu einem qualitativ hochwertigen, naturwissenschaftlich ausgerichteten Hochschulstudium der Pharmazie. Insbesondere die Aussagen im Referentenentwurf zu den wissenschaftlichen Hilfsmitteln sind für die Hochschulpharmazie der Freien Universität Berlin nicht akzeptabel, da sie die Anstrengungen zur Qualitätssicherung untergraben.

Während des Studiums werden Kenntnisse vermittelt, die alle in Deutschland verbindlichen Arzneibücher einbeziehen, also neben dem Europäischen Arzneibuch auch das Deutsche Arzneibuch, DAC/NRF und HAB. Die Prüfung von Arzneimitteln ist eine Kernaufgabe für jede Apothekerin und jeden Apotheker. Daher gehört ein entsprechend ausgestattetes Labor zum Selbstverständnis unseres Berufs.

Die Herstellung von Arzneimitteln stellt ebenfalls ein elementares Tätigkeitsfeld der öffentlichen Apotheke dar, daher ist sie Bestandteil der theoretischen und praktischen Ausbildung im Rahmen des Pharmaziestudiums. Entsprechend muss die apothekenübliche Ausstattung zur Herstellung von Arzneimitteln als Kernelement auch in allen Apotheken vorhanden sein.

Warum soll ein Gegensatz zwischen Hochschulausbildung und Apothekenpraxis aufgebaut werden? Ist dies nur der erste Schritt für ein „Pharmaziestudium light“?

Der Referentenentwurf fordert für eine hochwertige Versorgung der Bevölkerung einen hohen Qualitätsstandard in den Apotheken. Dann müssen dafür aber auch alle Prämissen in der Apotheke verbindlich vorliegen. Die Hochschulausbildung ist dafür die notwendige Voraussetzung, die erforderlichen Rahmenbedingungen muss die Apothekenbetriebsordnung festlegen.

Die Professorinnen und Professoren des Instituts für Pharmazie der Freien Universität Berlin fordern daher das Bundesgesundheitsministerium auf, im Interesse einer hochwertigen Arzneiversorgung durch die Apotheken, das Prinzip der vollversorgenden Apotheken nicht aufzugeben.