Hamburg – Die gesetzlich beschlossene Honorarreform für niedergelassene Ärzte, nach der ab 2009 bundesweit einheitliche Punktwerte gezahlt werden sollen, macht auch eine Neuregelung der Honorare für ambulante Operationen notwendig. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben den geltenden Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115b SGB V bereits Ende Juni 2008 gekündigt um die Zahlung regional höherer extrabudgetärer Honorare für ambulante Operationen zu vermeiden. Der Präsident des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC) Dr. Dieter Haack erklärt hierzu: Sollten im Zuge der nun anstehenden Verhandlungen die Punktwerte im vertragsärztlichen Bereich nicht deutlich angehoben werden, dann können niedergelassene Chirurgen ambulante Operationen nicht im bisherigen Umfang anbieten.
Die viel beschworene Förderung des ambulanten Operierens ist für den BNC nicht mehr als ein Lippenbekenntnis: Unsere Patienten wissen den Facharztstandard und den Komfort beim ambulanten Operieren zu schätzen, die Krankenkassen sparen die hohen Kosten für die stationäre Unterbringung allein der ambulante Operateur kann mit dem Honorar für seine Leistung nicht einmal die Kosten decken, die in den Praxen niedergelassener Chirurgen beim ambulanten Operieren entstehen, kritisiert Haack. Steigende Energiekosten haben dazu geführt, dass jeder Tag im Operationssaal allein über 100 Euro Strom kostet. Hinzu kommen die Kosten für diverse Verbrauchsmaterialien, die bei Operationen anfallen und für welche die erhöhte Mehrwertsteuer voll zum Tragen kommt.
Weiterhin wären da noch ständig steigende Personal- und Mietkosten sowie die Kosten für Qualitätssicherungsverfahren. Da sich unser Arztlohn zudem an den Gehältern von Oberärzten in den Kliniken orientieren soll, wäre seit den jüngsten Tarifabschlüssen des Marburger Bundes auch in diesem Punkt eine Anpassung überfällig, meint Haack. Der im Jahr 2002 als Richtwert berechnete Punktwert von 5,11 Cent reicht deshalb längst nicht mehr aus: Wenn man die Entwicklung der vergangenen fünf bis sechs Jahre berücksichtigt, müssten wir inzwischen einen Punktwert von 6,8 Cent für unsere Leistungen bekommen. Aktuell erzielen niedergelassene Chirurgen allerdings noch nicht einmal den überholten Punktwert von 5,11 Cent: Der durchschnittliche Punktwert beim ambulanten Operieren schwankt aktuell bundesweit zwischen 3,0 und 4,5 Cent. Wenn es nach dem Willen der Krankenkassen geht, wird dieser Wert auch mit der Honorarreform nicht ansteigen, moniert der BNC-Präsident.
Sollten die Punktwerte im Zuge der Honorarreform 2009 nicht endlich angepasst werden, können niedergelassene Chirurgen nur den Schluss ziehen, dass das ambulante Operieren in Deutschland nicht wirklich erwünscht ist: Für diesen Fall würde der BNC seinen Mitgliedern dringend raten, geeignete Konsequenzen zu ziehen, warnt Haack.
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Der BNC engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bncev.de.