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Statement zu der geplanten Verschärfung der Hinweispflicht bei Beitragssatzerhöhungen

Pressemitteilung

Berlin – Zu der geplanten Verschärfung der Hinweispflicht bei Beitragssatzerhöhungen, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Dass die Bundesregierung nun die Hinweispflichten beim Sonderkündigungsrecht verschärfen will, geht eindeutig zu weit. Nun müssen die Kassen nicht nur auf eine Webseite beim GKV-Spitzenverband auf die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen verweisen. Sie müssen ihre Mitglieder nun auch noch per Post informieren, wenn sie erstmalig einen Zusatzbeitragssatz erheben müssen. Ein Hinweis in der Mitgliederzeitschrift genügt nicht. Da der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent abgesenkt wird, ist davon auszugehen, dass auf kurz oder lang alle Krankenkassen einen Zusatzbeitragssatz verlangen müssen. Dies bedeutet im Zweifel, dass über 52 Millionen Krankenkassenmitgliedern ein Brief mit dem Hinweis auf den zu zahlenden Zusatzbeitrag ins Haus schneit. Die Versicherten werden dadurch massiv verunsichert und der Wettbewerb auf einen reinen Preisfaktor reduziert. Hinzu kommt der bürokratische Aufwand, der weit über das Ziel hinausschießt. Transparenz ist wichtig und gut. Allerdings gibt es eine solche Hinweispflicht in keiner anderen Branche. Kranke Versicherte könnten diesen Hinweis auch als Aufruf zum Kassenwechsel begreifen. Das kann die Bundesregierung nicht ernsthaft wollen!”