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Statement von Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann zum heute veröffentlichten Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (BAuA) über die „Teenager-Vertreibungsmaschine“

Mechthild Ross-Luttmann

Osnabrück – “Es darf nicht Trend werden, Kinder von Bolzplätzen und Jugendliche von Treffpunkten auszuschließen. Die Gesellschaft muss kinder- und jugendfreundlich bleiben. Es muss Platz für alle Generationen sein.

Mit möglicherweise die Gesundheit gefährdenden Ultraschall-Störgeräuschsendern für Ordnung sorgen zu wollen, ist definitiv der falsche Weg. Natürlich haben auch Kinder und Jugendliche Rücksicht zu nehmen und Ruhestörungen genauso wie Vandalismus zu unterlassen. Regeln sind einzuhalten. Aber wir müssen mit den Jugendlichen den Dialog suchen, statt sie quasi gewalttätig zu vertreiben.

Ich sehe mich durch das von mir in Auftrag gegebene Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (BAuA) in meiner Skepsis bestätigt. Das BAuA hat die vom Hersteller behauptete völlige gesundheitliche Unbedenklichkeit des Geräts nicht bestätigt. Laut gutachterlicher Stellungnahme liegt der vom Gerät erzeugte Schallpegel über dem vom Hersteller angegebenen. Es könne keine Aussage darüber getroffen werden, ab welcher Einwirkzeit mit schädigenden Effekten zu rechnen sei. Auch könnten Aussagen hinsichtlich einer besonderen Gefährdung von Kindern mangels fehlender Untersuchungsergebnisse nicht getroffen werden. Fazit: Die Zweifel an der Unschädlichkeit des Gerätes bleiben. Der Ultraschallstörgeräuschsender sollte nach jetzigem Kenntnisstand nicht dort aufgestellt werden, wo Kinder sich aufhalten.

Ich werde jetzt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg bitten, weitere Schutzmassnahmen mit seinen technischen und juristischen Fachleuten zu prüfen. Aufgrund der Stellungnahme der BAuA halte ich eine Richtigstellung der Werbung für angebracht. D.h. die Aussage ,Auch bei längerer Beschallung ist das System vollkommen ungefährlich’ sollte entfallen und anstatt dessen durch einen geeigneten Warnhinweis ersetzt werden. Darüber hinaus sind zum Beispiel die Anordnung von Warnhinweisen und die Verpflichtung zur Beschilderung vorstellbar.”