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Statement von SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler – 100 Tage Jens Spahn
Dr. Gertrud Demmler, SBK © Eric Thevenet

Statement von SBK-Vorständin Dr. Gertrud Demmler – 100 Tage Jens Spahn

Pressestatement

München – Seit 100 Tagen ist Jens Spahn Gesundheitsminister. Auf die Fahne geschrieben hat er sich die Digitalisierung im Gesundheitswesen – nach der Sommerpause will er einen entsprechenden Aktionsplan vorstellen. Dr. Gertrud Demmler, Vorständin der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, hat klare Vorstellungen, was in diesem berücksichtigt werden muss.

„Um das Zusammenspiel zwischen einzelnen digitalen Lösungen gewinnbringend, zeitgemäß, sicher und flexibel zu gestalten, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen – sowohl in Sachen Infrastruktur und Datenschutz, als auch in der Funktionalität der digitalen Lösungen, an denen momentan gearbeitet wird.

Laut E-Health-Gesetz muss die elektronische Patientenakte (ePA) ab 1. Januar 2019 flächendeckend zur Verfügung stehen. Um das schaffen zu können, müssen sich Krankenkassen, Leistungserbringer und Dienstleister verpflichten, an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen. Die Daten für die ePA müssen von ihnen zeitnah, unter Einhaltung der Standards, elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Für die ePA und auch die elektronische Gesundheitsakte (eGA), an der aktuell viele Krankenkassen arbeiten, sind einheitliche Vorgaben zur (Mindest-)Funktionalität erforderlich, damit Versicherte, Kassen und Leistungserbringer nicht mit unterschiedlichen Lösungen konfrontiert werden. Für den Datenaustausch zwischen ePA/elektronischem Patientenfach (ePF) und eGA müssen standardisierte Schnittstellen (Smartphone, Tablet sowie Desktop) und technische Standards für die Datenübertragung von der Politik festgelegt werden, die bindend sind.

Eine uneingeschränkte Portabilität der Daten der ePA sowie der eGA inklusive der Vorgabe der Dateiformate und Metadaten ist ebenfalls erforderlich. Das heißt: Wechselt der Versicherte seinen Arzt oder seine Kasse, muss er seine Daten mitnehmen können. Auch die Vorgaben für die Aufbewahrung und Löschung der Daten müssen überdacht werden. Es muss möglich sein, dass der Versicherte seine Daten auch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen noch einsehen und vorhalten kann. Nach der Aufbewahrungsfrist sollte der Versicherte darüber bestimmen, wann und ob er seine Daten löscht.

Schließlich muss der Versicherte immer Herr seiner Daten sein. Zum uneingeschränkten Datenverfügungsrecht muss daher auch zählen, dass die Versicherten den verschiedenen Beteiligten – Ärzten, Krankenhäusern oder Krankenkassen – flexibel Zugriff auf alle bzw. Teile ihrer Daten erteilen und auch entziehen können.“

Über die SBK:

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands und gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als 1 Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland – mit mehr als 1.500 Mitarbeitern in 94 Geschäftsstellen.

Seit über 100 Jahren setzt sich die SBK persönlich und engagiert für die Interessen der Versicherten ein. Sie positioniert sich als Vorreiter für einen echten Qualitätswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der SBK mehr Transparenz für die Versicherten – über relevante Finanzkennzahlen, aber auch über Leistungsbereitschaft, Beratung und Dienstleistungsqualität von Krankenkassen. Im Sinne des Kunden vereint die SBK darüber hinaus das Beste aus persönlicher und digitaler Welt und treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv voran.