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Starke Schmerzmittel als Reisebedarf ins Ausland mitnehmen

Pressemitteilung

Berlin – Patienten, die starke Schmerzmittel oder andere Betäubungsmittel brauchen, können diese Medikamente bei Auslandsreisen grundsätzlich als persönlichen Reisebedarf mitnehmen. Es gibt keine international harmonisierten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen. Bei Reisen innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens, dazu gehören fast alle europäischen Staaten, sollten sich Patienten vom Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen. Die möglichst auch in englischer Sprache ausgestellte Bescheinigung sollte Angaben zur Einzel- und Tagesdosis, zur Wirkstoffbezeichnung und zur Dauer der Reise enthalten.

Bei Reisezielen außerhalb des Schengener Abkommens sollten sich Patienten bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung informieren. „Ist die Mitnahme eines Betäubungsmittels nicht möglich, können sich Patienten in einer deutschen Apotheke zu entsprechenden Präparaten beraten lassen, die von einem im Reiseland ansässigen Arzt verschrieben werden können“, so Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.bfarm.de (dort kann die Bescheinigung heruntergeladen werden) und http://www.abda.de