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Stammzellgesetz: Keine Verschiebung des Stichtags

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Zu den Äußerungen der Bundesministerin Annette Schavan, den Stichtag im Stammzellgesetz zu verschieben, erklärt Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin:

Es gibt keine Notwendigkeit, den Stichtag zu verschieben, um damit die adulte Stammzellforschung voranzutreiben. Diese hat bereits unter den jetzigen Bedingungen bewiesen, dass sie bis zur therapeutischen Anwendung gelangen kann. Auch ist die Grundlagenforschung mit den bisherigen, in Deutschland verfügbaren, embryonalen Stammzelllinien nach wie vor möglich.

Wer den Stichtag verschieben will, setzt damit den Angriff auf das Embryonenschutzgesetz in Gang. Frau Schavan sollte sich angesichts der weltweit geringen Erfolge der embryonalen Stammzellforschung ganz auf die erfolgreiche und ethisch unbedenkliche adulte Stammzellforschung konzentrieren.