Vermutlich am 5. Mai wird der Koalitionsvertrag von Union und SPD unterzeichnet und Friedrich Merz am 6. Mai zum Kanzler gewählt. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
Berlin – „Wir dürfen keine Zeit verlieren. Sobald die Regierung ihre Arbeit aufgenommen hat, sollte sie ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufsetzen, um weitere Beitragssatzerhöhungen in 2025 und 2026 zu vermeiden. Dazu gehört an oberster Stelle mehr Ausgabendisziplin durch die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, die Entlastung der GKV von versicherungsfremden Leistungen (u. a. kostendeckende Beiträge für Bürgergeldempfangende in Höhe von zehn Milliarden Euro jährlich) und Maßnahmen zur Eindämmung der extrem steigenden Arzneimittelausgaben. Im Laufe des Jahres haben bereits acht Krankenkassen ihre Beitragssätze anheben müssen, weitere werden folgen.
Keine weiteren Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber
Schon jetzt ist die Belastungsgrenze der Versicherten und Arbeitgeber erreicht. Fünf Jahre in Folge mussten die Krankenkassen die Beitragssätze in der GKV erhöhen, um die immer größer werdende Lücke zwischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung zu schließen. Zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent kommt ein tatsächlicher Zusatzbeitragssatz von durchschnittlich 2,9 Prozent hinzu. Damit haben die Beitragsätze Rekordniveau erreicht – ebenso wie die Ausgaben, die in 2025 auf 341 Milliarden Euro ansteigen werden.
Neue kostentreibende Maßnahmen ohne Gegenfinanzierung
Für 2026 rechnen wir mit einer Beitragssatzerhöhung von bis zu 0,5 Prozentpunkten. Doch der Koalitionsvertrag sieht derzeit keinerlei Maßnahmen zur Stabilisierung der Einnahmen (wie die Kostenübernahme versicherungsfremder Leistungen) bzw. Kostendämpfungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite vor. Im Gegenteil: Im Koalitionsvertrag sind weitere ausgabentreibende Maßnahmen in Milliardenhöhe geplant wie die mögliche Entbudgetierung weiterer Arztgruppen, Honorarsteigerungen für Vor-Ort-Apotheken, Finanzhilfen für Krankenhäuser oder die Weiterentwicklung des AMNOG in Hinblick auf personalisierte Medizin. Die wenigen guten strukturellen Reformen wie die Notfall- und Rettungsdienstreform werden – sofern ihre gesetzliche Umsetzung endlich gelingt – ihre positiven Finanzwirkungen erst in einigen Jahren entfalten können, wenn die neuen Strukturen greifen. Da die Krankenkassen über keinerlei Reserven mehr verfügen, können sie auf derlei Entlastungen nicht warten. Es bleibt nur die erneute Erhöhung der Beitragssätze.
Probleme nicht erneut vertagen
Mit dem Verweis auf eine Kommission, die bis 2027 Vorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze entwickeln soll, scheuen die Koalitionäre die Verantwortung und vertagen erneut die Probleme, wie wir das schon von den Vorgängerregierungen kennen. Diese Fehler sollten nicht wiederholt werden, denn sie erschüttern das Vertrauen in die Politik und die sozialen Sicherungssysteme. Der Koalitionsvertrag enthält gute Absichtserklärungen zur Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und zur Stabilisierung der Finanzen. Daran wird sich die Koalition mit konkreten Maßnahmen messen lassen müssen. Hier ist Eile geboten.“
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 29 Millionen Menschen in Deutschland versichern:
– Techniker Krankenkasse (TK), X: @TK_Presse
– BARMER, X: @BARMER_Presse
– DAK-Gesundheit, X: @DAKGesundheit
– KKH Kaufmännische Krankenkasse, X: @KKH_Politik
– hkk – Handelskrankenkasse, X: @hkk_Presse
– HEK – Hanseatische Krankenkasse, X: @HEKonline
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).
Beim vdek arbeiten bundesweit über 700 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes mit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Bundeshauptstadt Berlin. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit über 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.