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Staatssekretär Thomas Ilka fordert alle Beteiligten im Pflegebereich zur Umsetzung der gesetzlichen Verbesserungen auf

Pressemitteilung

Berlin – Heute hat in Berlin der Kongress “Pflege 2013” begonnen. Zwei Tage diskutieren Vertreter der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, der Krankenhäuser und Ausbildungsträger in den Gesundheits- und Sozialberufen über die Herausforde-rungen der Pflege der Zukunft.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Ilka gab in seiner Eröffnungsrede einen Überblick über die wesentlichen Verbesserungen durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG), insbesondere für an Demenz erkrankte Men-schen. Nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen seien nun die Pflegedienste und die Pflegekassen gefordert, so Ilka. Dabei machte er deutlich: “Der Gesetzgeber hat seinen Auftrag ernst genommen, für eine menschenwürdige Pflege der Zukunft die richtigen Weichen zu stellen. Damit die Verbesserungen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aber auch möglichst bald und unbürokratisch zugute kom-men, fordere ich alle Akteure im Pflegebereich auf, die Neuregelungen zeitnah um-zusetzen.”

Staatssekretär Thomas Ilka nannte in diesem Zusammenhang die Verpflichtung der Pflegekassen, eine fristgerechte Begutachtung und frühzeitige Beratung sicherzustel-len, und den Auftrag an die Versicherungsunternehmen, Angebote für private Pflege-Vorsorgeversicherungen vorzulegen. Durch die Neuregelungen des PNG können Pflegebedürftige künftig auch Betreuungsleistungen zur Gestaltung des Alltags wäh-len. Entsprechende Angebote bieten neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Pflege-bereich und entlasten zudem pflegende Angehörige.

Thomas Ilka betonte des Weiteren die Pläne des Gesetzgebers, die Pflegeausbil-dung zu modernisieren. “Wir arbeiten an einem neuen Pflegeberufe-Gesetz. Damit sollen die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zu einer Pflegeausbildung zusammengeführt werden, so dass der Pfle-geberuf ein sicherer und attraktiver Arbeitsplatz bleibt.”

Außerdem verwies Staatssekretär Thomas Ilka auf den Expertenbeirat, der den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definieren und dabei vor allem den Grad der Selb-ständigkeit der pflegebedürftigen Menschen berücksichtigen soll. Der Expertenbeirat arbeitet derzeit intensiv an Fragen der Umsetzung. Gegenwärtig sind 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt und benötigen Unterstützung. Die Zahl wird nach Schätzungen steigen. Gerade diese Menschen werden in der bisherigen Definition von Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend erfasst.

Einen Überblick über das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/png