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Staatssekretär Laumann: „Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte jetzt ganz konkret verbessern“ – Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung schreibt allen Pflegeeinrichtungen in Deutschland

Pressemitteilung des BMG

Berlin – Staatssekretär Karl-Josef Laumann ermutigt die Pflegeeinrichtungen, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte zu schaffen. In einem Schreiben an alle rund 27.000 ambulanten und stationären Einrichtungen zeigt der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Chancen auf, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht.

Hintergrund ist: Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Und damit es auch in Zukunft ausreichend qualifiziertes und motiviertes Fachpersonal zur Versorgung der Pflegebedürftigen gibt, braucht es gute und faire Arbeitsbedingungen, damit die Pflege im Wettbewerb um gute Mitarbeiter attraktiv bleibt und so die Pflege für die Menschen gesichert wird.

„Ich habe mich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen eingesetzt, damit unsere Pflegekräfte überall fair bezahlt werden. Zudem können die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – nicht nur was die Personalkosten anbelangt. Denn sie haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, sagt Laumann.

Der Pflegebevollmächtigte weist in dem Schreiben darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen.

Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann.