Saarbrücken – Martin Karren, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, hat am Dienstag, 13. Dezember 2011, um 10 Uhr im Haus der Wirtschaftsförderung in Saarbrücken, 17 Bürgerinnen und Bürger aus dem Regionalverband Saarbrücken, wovon vier direkt aus der Landeshauptstadt Saarbrücken kommen, mit der Pflegemedaille des Saarlandes ausgezeichnet. “Es ist bewundernswert wie sehr sich viele saarländische Bürgerinnen und Bürger freiwillig und mit großem persönlichen Einsatz für die Pflege und Betreuung im familiären Umfeld einsetzen. Es verdient hohe Wertschätzung, dass der Hauptanteil der Pflege im Saarland von Familien und Angehörigen geleistet wird”, sagt Martin Karren, “mit der Verleihung der Pflegemedaille des Saarlandes möchte die saarländische Landesregierung pflegenden Angehörigen für dieses soziale Engagement danken und ihnen öffentlich Anerkennung zollen.”
In einer Feierstunde überreichte der Sozialstaatssekretär als Anerkennung der Landesregierung die Pflegemedaille und Dankurkunde an 17 Bürgerinnen und Bürger aus dem Regionalverband Saarbrücken, die nahe Angehörige im häuslichen Bereich über mindestens fünf Jahre gepflegt haben oder zum Teil immer noch pflegen und betreuen.
Ausgezeichnet für ihr besonderes soziales Engagement wurden:
Frau Anca Maurer aus Saarbrücken Herr Günter Hary aus Saarbrücken-Dudweiler Herr Prof. Dr. Werner Müller-Bech aus Saarbrücken Frau Inge-Louise Petry aus Saarbrücken Frau Inge Cravatzo aus Völklingen-Lauterbach Frau Angela Monz aus Heusweiler Frau Irmgard Naumann aus Heusweiler-Eiweiler Frau Elisabeth Kuballa aus Heusweiler-Eiweiler Eheleute Klaudia und Werner Weich aus Friedrichsthal-Bildstock Eheleute Gabi und Wolfgang Mertiny aus Quierschied Melanie Klein aus Riegelsberg Monika Platz aus Quierschied Rosemarie Dillinger aus Großrosseln Anita Gebhardt aus Großrosseln-Dorf im Warndt Herr Hans Groß aus Sulzbach
Die Landesregierung hat in den vergangenen zehn Jahren vieles unternommen, um die Qualität in saarländischen Alteneinrichtungen weiter auszubauen und zu steigern. Deshalb hat das Land durch die gesetzlichen Veränderungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wichtige Verbesserungen auf den Weg gebracht. So wurden durch die Einführung von Pflegestützpunkten in den Landkreisen und dem Regionalverband Informations- und Beratungsangebote sowie Hilfen und Dienstleistungen für die Betreuung und Pflege von alten, pflegebedürftigen und demenziell erkrankten Menschen geschaffen.
Durch die Einführung einer Pflegezeit wurde der seit langem vom Saarland erhobenen Forderung nach Freistellung der pflegenden Angehörigen von ihrer beruflichen Tätigkeit mit einem Rückkehrrecht an den Arbeitsplatz entsprochen. Im April 2011 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein neues Familienpflegezeitgesetz verabschiedet. Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Dadurch kann beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter seine Arbeitszeit in der Pflegephase von 100 auf 50 Prozent reduzieren und ein Gehalt in Höhe von 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens beziehen. Zum Ausgleich muss er später wieder voll arbeiten, bekommt aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Trotz der Stärkung der Pflege im häuslichen Bereich ist der Wechsel in eine stationäre Einrichtung nicht immer zu vermeiden. Die Landesregierung hat dafür gesorgt, dass ein breites Netz an stationären und an ambulanten Angeboten im Land zur Verfügung steht. Um Angehörigen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen einen Einblicke über die einzelnen Einrichtungen zu geben und somit für mehr Transparenz zu sorgen, wurde gemeinsam mit der Saarländischen Pflegegesellschaft die Website http://www.pflegeheime-saar.de installiert.