Berlin – Zum Spitzengespräch der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklären die beteiligten Verbände gemeinsam:
Ärzte und Krankenhäuser sind sich einig, dass für Bestechung und Korruption kein Platz sein darf im Gesundheitswesen. Das berechtigte Vertrauen der Patienten in eines der besten Gesundheitswesen der Welt darf nicht weiter erschüttert werden. Die Vorwürfe der vergangenen Tage, dass Ärzte und Kliniken in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten würden, sind überzogen. Die Verbände rufen zu einer Versachlichung der Debatte auf.
Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser stellen in gemeinsamer Verantwortung in Deutschland eine weltweit anerkannte gute medizinische Versorgung sicher. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit notwendig und selbstverständlich. Zur Optimierung der Versorgung sind in den letzten Jahren von der Gesetzgebung die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern über das Belegarztwesen hinaus gezielt erweitert und auch umgesetzt worden. Dazu gehören insbesondere Integrationsverträge und die Möglichkeit, für niedergelassene Ärzte bis zu 13 Stunden pro Woche in Krankenhäusern zu arbeiten. Es ist selbstverständlich, dass dabei erbrachte medizinische Leistungen entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten zu vergüten sind. Nicht akzeptabel ist, wenn Leistung und Gegenleistung unverhältnismäßig sind oder eine Vergütung für die Zuweisung von Patienten beinhalten. Wir sprechen uns für die freie Arzt- und Krankenhauswahl aus ohne unzulässige monetäre Anreize.
Krankenhäuser, die Zuweisungsvergütungen anbieten oder bezahlen und niedergelassene Ärzte, die solche Vergütungen fordern oder vereinnahmen, handeln in absolut nicht akzeptabler Weise und verstoßen gegen gesetzliche und berufsrechtliche Bestimmungen. Die Verbände stimmen überein, solchen Verstößen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachzugehen und sie ahnden zu lassen.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass es gesetzliche Bestimmungen sind, aus denen heraus Ärzte und Krankenhäuser aufgefordert werden, den Behandlungsprozess gemeinsam zu organisieren und dazu Vergütungsvereinbarungen zu treffen. Diese Verhandlungsergebnisse jetzt pauschal zu skandalisieren, fällt direkt auf die Urheber dieser Gesetze zurück. Kommerzialisierung und übertriebene Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen sind wesentliche Ursache des Problems. Bessere Gesetze wären die Lösung.
Gleichwohl wollen wir der aufgetretenen Verunsicherung der Patienten und der Öffentlichkeit begegnen. Wir empfehlen daher unseren Landesorganisationen – Landesärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Landeskrankenhausgesellschaften – die Einrichtung paritätisch besetzter Clearingstellen, in denen alle Beteiligten als problematisch empfundene Vertragsangebote zur verbesserten Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern objektiv auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen lassen können.
BÄK, DKG und KBV werden in einem gemeinsamen Schreiben an ihre Mitglieder die rechtlichen Rahmenbedingungen der vertraglichen Zusammenarbeit darlegen.