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spectrum|K: Taschenspielertricks machen Auswahlmöglichkeit zur Farce

Pro Generika

Berlin – Apotheken haben sich leidvoll daran gewöhnen müssen, dass die Umsetzung der Arzneimittelrabattverträge mit erheblichem bürokratischem Mehraufwand verbunden ist. Nun legte das BKK-Gemeinschaftsunternehmen spectrum|K noch die berühmte „Schippe drauf“. In einem Fax forderte es die Apotheken auf, „vorrangig das rabattierte Arzneimittel abzugeben, welches von dem wirtschaftlichsten Rabattvertragspartner angeboten wird.“ Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, hat für diese Vorgehensweise nur einen Kommentar: „Letztlich macht spectrum|K damit die Grundidee seiner eigenen Rabattverträge zur Farce!“

Das BKK-Unternehmen hatte sich vor der Ausschreibung damit gerühmt, im Gegensatz zur AOK pro Gebietslos und Wirkstoff Verträge mit vier Partnern abzuschließen. Dadurch sei die Versorgungssicherheit gewährleistet und die Patienten könnten mit ihren Ärzten und Apothekern zwischen den Angeboten der vier Rabattpartner auswählen. Mit den nun einseitig aufgestellten Verfahrensregeln rudert spectrum|K wieder zurück. Für die Versicherten der 79 Betriebskrankenkassen, für die die Ausschreibung durchgeführt wurde, soll es nach Willen des Unternehmens trotz der möglichen Auswahl aus vier Produkten immer nur ein Arzneimittel geben: nämlich das Billigste.

Bei den Apotheken will spectrum|K mit seinem Faxanschreiben den Eindruck erwecken, sie seien aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes gehalten, diese Verfahrensgrundlagen umzusetzen. Nur wenn die billigsten Arzneimitteln nicht verfügbar seien oder die Produkte aus medizinischen und pharmazeutischen Gründen für die Patienten nicht in Frage kämen, sollten sie auf die drei anderen Rabattpartner ausweichen. „Das ist das „Highlander-Modell“ der AOK durch die Hintertür“, erklärte Peter Schmidt.

Er begrüßte die klare und eindeutige Positionierung der Apothekerorganisationen in dieser Frage. So hat der Bayerische Apothekerverband (BAV) seine Mitglieder darüber informiert, dass sie nicht an die von spectrum|K festgelegte Rangfolge gebunden sind. Nach dem zwischen Apotheken und Krankenkassen abgeschlossenen Rahmenvertrag kann die Apotheke bei mehreren Vertragspartnern unter deren Produkten frei wählen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte spectrum|K bereits im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine übermäßige Beeinflussung der Apotheker vorgeworfen.

Das Vorgehen von spectrum|K ist für Schmidt umso unverständlicher, als der Dienstleister selbst die ursprünglich vorgesehene Klausel, die die Apotheken tatsächlich zu einer solchen Vorgehensweise verpflichtet hätte, wieder gestrichen hat, nachdem das Landessozialgericht Essen ausdrücklich Zuschläge an mehrere gleichberechtigte Partner erlaubt hatte. Der Pro Generika-Geschäftsführer forderte spectrum|K auf, sofort eine Kurskorrektur vorzunehmen. „Es ist unredlich, den eigenen Versicherten einerseits aus Marketinggründen vorzugaukeln, sie hätten mehr Wahlmöglichkeiten als AOK-Patienten, andererseits eben dieses Wahlrecht hinter dem Rücken der Versicherten aber wieder einzukassieren. Die Arzneimittelversorgung muss auch in Zeiten des Kassenwettbewerbs eine seriöse Angelegenheit mit verlässlichen Spielregeln sein. Keinesfalls eignet sie sich für Taschenspielertricks à la spectrum|K!“