Berlin – Am 21.September 2012 hat der Gesetzgeber den Anspruch für Pflegebedürftige, auf eine individuelle Pflegeberatung und Hilfestellung durch speziell ausgebildete Pflegeberater/-innen von ihrer Pflegekasse, noch konkreter gefasst. Denn ab dem 01. Oktober 2012 sind die Pflegekassen verpflichtet dem Antragsteller innerhalb von 14 Tagen einen Pflegeberater zu nennen und einen konkreten Beratungstermin anzubieten oder ihm einen Beratungsgutschein auszustellen.
Der Berliner Gesundheitsdienstleister spectrumK begrüßt diesen Beschluss. „Alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf qualifizierte kostenfreie Pflegeberatung und sollten diesen auch nutzen. Oft steht man als Angehöriger plötzlich vor einem Pflegefall und den damit verbundenen Aufgabenstellungen, die meist über regionale Grenzen hinweg zu lösen sind. In diesen Fällen ist eine kompetente Beratungsleistung und Hilfestellung elementar wichtig. Ich habe dies selbst in der eigenen Familie erlebt“, so Yves Rawiel Geschäftsführer von spectrumK.
spectrumK engagiert sich bereits seit 3 Jahren für eine bessere Versorgung in der Pflege und verfügt als Beratungsstelle für Kassen und deren Versicherte über ein bundesweites Netzwerk von 600 qualifizierten Berater/-innen, welches kontinuierlich erweitert wird. Die Pflegeberater/-innen von spectrumK helfen bei allen Fragen zur Pflegeversicherung, bei Anträgen, formalen und organisatorischen Fragen, bei ganz konkreten Problemen rund um die Pflege und helfen neutral bei der Wahl geeigneter Angebote. Gleichzeitig beraten sie die pflegenden Angehörigen über Entlastungsdienste, wie z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Beratung ist freiwillig, und kann auf Wunsch des Pflegebedürftigen auch in dessen häuslichem Umfeld ausgeführt werden. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf dem spectrumK-Pflegekongress am 06.11.2012 in Wolfsburg www.spectrumk.de/kalender/spectrumk-pflegekongress oder unter der Pflege-HOTLINE (0)201 246 706-550