Berlin – Anlaesslich des heutigen Abschlusses der Beratungen im Gesundheitsausschuss zum “Gesetz zur Einfuehrung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopaeden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten” erklaeren die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann und die zustaendige Berichterstatterin Margrit Spielmann:
Fuer die vier Gesundheitsberufe der Logopaeden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Hebammen wird die Hochschulausbildung probeweise eingefuehrt. Die vier Berufsgesetze werden dazu um eine Modellklausel erweitert, die eine Erprobung der akademischen Ausbildung bis zum Jahr 2017 ermoeglicht. Die beschlossene gesetzliche Regelung sieht ausserdem vor, die Modellversuche wissenschaftlich ausfuehrlich zu begleiten und auszuwerten. Auf der Grundlage dieser Auswertung wird der Bundestag dann fruehestens ab dem Jahr 2015 darueber entscheiden, ob die akademische Ausbildung dieser Gesundheitsberufe zur Regel wird und die bisherige rein schulische Ausbildung ergaenzt.
Von der Akademisierung erhoffen sich die betroffenen Berufsgruppen vor allem den Eingang neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Ausbildungs- und Berufspraxis sowie eine generelle Anhebung des Berufsniveaus. Die modellhafte Erprobung in zwei Ausbildungsjahrgaengen wird zeigen, ob sich diese Erwartungen erfuellen und ob sich eine akademische Ausbildung in der Praxis bewaehrt. Einen Atomatismus fuer den Uebergang in eine regelhafte akademische Ausbildung sieht das Gesetz daher bewusst nicht vor. Einer Ausweitung der Modellversuche auf weitere Gesundheitsberufe mit bislang dreijaehriger schulischer Ausbildung – ueber die jetzt ausgewaehlten vier Berufe hinaus – konnte zudem nicht entsprochen werden. Die Modellversuche in den vier Berufen, die theoretisch in allen Bundeslaendern umgesetzt werden koennen, bieten eine ausreichende Datengrundlage fuer die spaeter zu treffenden Entscheidungen.
Nach Verabschiedung im Bundestag muss das Gesetz ueber die Modellklausel im September noch den Bundesrat passieren. Fuer die umgehende landesrechtliche Umsetzung in den Hochschulgesetzen haben nun die Laender zu sorgen.