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Spahn offen für Änderungen beim Versorgungsstrukturgesetz

2. GWQ Symposium in Berlin:

Düsseldorf – Ärztliche Unterversorgung bedroht heute ca. 3 Prozent der Bevölkerung, und zwar überwiegend in Ostdeutschland. Noch ist das Gesundheitssystem eher vom Überversorgung fördernden nebeneinander ambulanter Haus- und fachärztlicher sowie Krankenhausversorgung gekennzeichnet. Der Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes, das erfuhren die rund 100 Teilnehmer des 2. GWQ-Symposiums in Berlin, wird daran nicht Grundsätzliches ändern; auch auf die eigentliche Herausforderung, das Gesundheitssystem auf eine alternde Gesellschaft vorzubereiten, liefert das Gesetz keine wirksamen Antworten. Allerdings ist zumindest der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion Jens Spahn offen für Änderungen des Entwurfs.

Mit dem vorliegenden Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes wird das Gesundheitssystem nicht für die Folgen der demografischen Entwicklung gerüstet. Zwar biete es eine Reihe von Handlungsoptionen, aber es fehle nach wie vor ein Gesamtkonzept, wie der Volkswirtschaftler Prof. Dr. Volker Ulrich von der Universität Bayreuth urteilte, das Gesetz sei ein “Sammelsurium an Einzelmaßnahmen”. Einige auf dem Symposium identifizierte Schwachstellen des Gesetzentwurfes werden allerdings womöglich noch ausgeräumt. Jens Spahn deutete jedenfalls an, dass durch zusätzliche Regelungen für den neuen Versorgungsbereich ambulante spezialärztliche Versorgung eine unkontrollierte Leistungsausweitung verhindert werden soll und auch zur Frage “Trägerschaft der MVZ” das letzte Wort noch nicht gesprochen sei. Trotzdem, so Birgitt Bender, Spahns gegenüber von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, werde das “Kernproblem Einzelpraxen” durch das Gesetz festgeschrieben.

Rund 100 Gäste waren der Einladung des von mittelständischen Krankenkassen gegründeten Dienstleistungsunternehmens GWQ ServicePlus AG gefolgt. Die Teilnehmer – Vertreter von Krankenkassen, der Ärzteschaft sowie anderer medizinischer Leistungserbringer – erwarteten Antworten auf die Frage, wie das am gleichen Tag in einer öffentlichen Anhörung diskutierte Gesetz sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken würde. Wer drastische Auswirkungen befürchtet oder erhofft hatte, wurde von den Referenten, neben Volker Ulrich auch Dr. Daniel Rühmkorf, Staatssekretär im Brandenburgischen Gesundheitsministerium, eines Besseren belehrt, die Schaffung einer weithin verbesserten Versorgungsstruktur sehen die Experten nicht.

Allerdings unterstützten sie die von GWQ-Vorstand Dr. Johannes Thormählen in seiner Begrüßung gemachte Anregung, die Aufgabenverteilung im Versorgungssystem zu überprüfen. Man könne beispielsweise bislang Ärzten vorbehaltene Aufgaben an qualifizierte nicht ärztliche Fachkräfte übertragen, wie das im Ausland schon zunehmend praktiziert werde. Eine Begründung hierfür lieferte Dr. Rühmkorf mit einer Statistik, nach der Hausärzte in Deutschland zwar mehr arbeiten und mehr Patienten betreuen, als ihre Kollegen in den Nachbarländern. Zugleich aber wenden sie deutlich weniger Zeit pro Patienten und deutlich mehr Zeit für Formalien wie Dokumentationen oder gesetzlicher Pflichtinformationen auf, als ihre Kollegen im Ausland. Dabei sei es, so Rühmkorf, schon heute möglich, nicht ärztliches Personal zur Entlastung der Mediziner einzusetzen, wie es Brandenburg mit der Einführung der “nicht-ärztlichen Praxisassistentin” über das Projekt “AGnES” praktiziere. Auch Ansätze zum interdisziplinären und sektorenübergreifenden Arbeiten würden dort mittlerweile verfolgt.