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Spätabtreibungen: Gruppenantrag überflüssig

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Zur Zurückstellung des Gruppenantrags zur Spätabtreibung durch die Union erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und frauenpolitische Sprecherin, und Biggi Bender, gesundheitspolitische Sprecherin:

Endlich nimmt die Union zur Kenntnis, dass ihr Antrag zur Spätabtreibung überflüssig ist. Sie sollte nicht nur der SPD, sondern auch sich selbst eine Bedenkzeit verordnen, um zu erkennen, dass weder eine Geldstrafenandrohung für Ärztinnen und Ärzte noch wucherndes Formularwesen den Schwangeren in ihrer schwierigen Lage helfen werden.

Wir fordern die Union auf, ihren Antrag zurückzuziehen und stattdessen Verbesserungen bei der Beratung rund um die pränatale Diagnostik zu verankern. Dies gilt vor allem für den Beginn der Untersuchungskette. Bisher werden die Schwangeren häufig in pränataldiagnostische Untersuchungen geschickt, ohne dass sie über deren Tragweite, über Chancen, Risiken und Fehleranfälligkeit ausreichend informiert und beraten werden. Erst mit einer solchen Darlegung kann aber eine informierte Entscheidung für oder eben auch gegen derartige Untersuchungen getroffen werden. So sieht es im Übrigen auch ein Gesetzentwurf vor, den wir bereits für den Bereich der genetischen Untersuchungen eingebracht haben.

Dass die Union erst handeln will, wenn Frauen mit einem auffälligen Befund wie einer Behinderung oder schlechten Überlebensprognose ihres Kindes konfrontiert sind, zeigt , wie wenig es ihr um eine Beratung und Unterstützung der Frauen geht. Sie lässt zu, dass die Schwangeren erst in eine Reihe von medizinischen Maßnahmen geschickt werden, hebt aber dann den Zeigefinger, wenn eine schlechte Prognose wie eine geringe Überlebenschance vorliegt. Das ist zynisch.

Die von der Union vorgesehenen Strafen von bis zu 10.000 Euro für Ärztinnen und Ärzte, die nicht umfassend informieren, stellen eine auffallende Misstrauenserklärung dar, die bei anderen Themen schlicht undenkbar wäre. Die extreme Ausweitung der statistischen Erfassung ist datenschutzrechtlich bedenklich und würde monströse bürokratische Maßnahmen nach sich ziehen.