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Sozialversicherungspflicht für Honorarärzte und Pflegekräfte

ZENO-Veranstaltung am 10. September und 14. November 2019 in Berlin

Berlin – Umgang mit Altverträgen, Perspektiven zukünftiger Vertragsgestaltung

Der 12. Senat des Bundessozialgerichts hat am 4. Juni 2019 und am 7. Juni 2019 in mehreren Verfahren über die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorarärzten und Honorarpflegekräften entschieden, dass diese bei einer Tätigkeit im Krankenhaus bzw. in einer stationären Pflegeeinrichtung in der Regel nicht als Selbständige anzusehen sind, sondern als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Die Entscheidungen betreffen zwar nicht unmittelbar auch niedergelassene Ärzte, die einer Nebentätigkeit im Krankenhaus nachgehen. Es ist aber zu erwarten, dass die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren oder bei Betriebsprüfungen auf die vom BSG dargelegten Argumente Bezug nimmt und vom Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeht.

Die Veranstaltung informiert über Inhalt, Bedeutung und Tragweite der Entscheidung für die Praxis und verdeutlicht Strategien, wie angesichts der veränderten Risikolage adäquat mit Altverträgen und bei der Gestaltung von Neuverträgen verfahren werden kann.

Anhand von Fallkonstellationen aus der Praxis werden Struktur, Ablauf und Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens antizipiert. Sie gewinnen Einblicke in die möglichen Strategien, um langwierige Prozesse vor den Sozialgerichten zu vermeiden und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen.

Verdeutlicht werden ferner Argumentationsstrategien bei laufenden Ermittlungsverfahren wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Insofern ergeben sich Unterschiede in der strafrechtlichen Fallbewertung vor und nach dem 4. Juni 2019 bzw. 7. Juni 2019, die Krankenhausgeschäftsführern und Leitern stationärer Pflegeeinrichtungen bewusst sein sollten.


Referenten

Thorsten Ebermann, Ratajczak & Partner Rechtsanwälte, München; Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK)
Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider, Lehrstuhl für Strafrecht, Juristenfakultät, Universität Leipzig
RA Andreas Wagener, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin

Weitere Einzelheiten zum Programmablauf, zu den Referenten sowie alle Teilnahmeinformationen finden Sie hier:

https://www.zeno24.de/veranstaltung/sozialversicherungspflicht-fuer-honoraraerzte-und-pflegekraefte/

Dort können Sie auch Ihre Anmeldung vornehmen. Presseakkreditierungen sind bei der Veranstaltung nicht vorgesehen.